Mönchengladbach Raub-Prozess: Das Opfer sollte einen "Denkzettel" erhalten

Mönchengladbach · Im Prozess vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht war sich der Angeklagte (31) am Ende völlig sicher: "Ich habe nichts Unrechtes getan. Ich bin nur aus der Haut gefahren, habe aber weder geschlagen noch geraubt. Ich wollte nur meinem Schwager helfen."

Dagegen waren Staatsanwalt und Gericht überzeugt, dass der 31-Jährige im Juli vergangenen Jahres in Rommerskirchen einen schweren Raub und Körperverletzung begangen hat. Die Tat des mehrfach vorbestraften Familienvaters wurde als minder schwerer Fall gewertet. Dafür gab es am Ende drei Jahre Haft.

Tatsächlich war der Angeklagte an dem Juliabend vergangenen Jahres mit einem Begleiter, der bereits verurteilt wurde, in der Wohnung des Rommerskircheners aufgetaucht und hatte dort mit wüsten Drohungen Angst verbreitet. Er habe seinem 20 Jahre alten Schwager, der damals tageweise bei dem Wohnungsinhaber übernachtete und mit ihm gemeinsam Drogen konsumierte, helfen wollen. "Aber ich habe den Typen nicht angepackt", hatte sich der Angeklagte im Gerichtssaal verteidigt. Doch sowohl der Wohnungsinhaber als auch dessen damalige Freundin belasteten den 31-Jährigen überzeugend. Aber offensichtlich war die Freundin derart verängstigt, dass sie sich weigerte, in Anwesenheit des Angeklagten auszusagen. Der 31-Jährige musste daraufhin den Saal verlassen. Der Angeklagte habe ihrem Freund einen Totschläger an den Kopf gehalten und ihm gedroht, ihn vom Balkon zu werfen. Als die beiden Männer hinter der geschlossenen Schlafzimmertür verschwanden, habe sie den Freund nur noch gehört, als er immer wieder "Hör auf" rief. Hinterher habe der Freund ein knallrotes Gesicht gehabt. Außerdem habe sie gesehen, dass der Angeklagte dem Wohnungsinhaber eine Kette vom Hals gerissen habe.

So sei das keinesfalls gewesen, protestierte der Angeklagte, als ihm der Richter die Aussage der Freundin vorhielt. Nach der Schlafzimmerszene wurde der Wohnungsinhaber gezwungen, seinen eigenen Computer auf die Straße zu tragen. Später durfte er ihn allerdings aus einem Jugendzentrum wieder abholen. Doch was der Angeklagte offenbar als harmlosen "Denkzettel" für den Wohnungsinhaber wertete, sahen Gericht und Staatsanwalt als vollendeten schweren Raub an. Auf die dreijährige Haftstrafe reagierte der Bewährungsversager mit fassungslosem Schweigen.

(RP)
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