Mönchengladbach Ratgeberabend zum Thema Mietrecht

Mönchengladbach · Welche Rechte und Pflichten haben Mieter, aber auch Vermieter - und wie setzt man sie im Streitfall durch? Um diesen Themenkomplex geht es in der Reihe "Alles was Recht ist" am 31. Januar im Schwurgerichtssaal des Landgerichts.

 Mitunter ist ein Mietvertrag ein Buch mit sieben Siegeln. Und oft landen Mieter und Vermieter vor Gericht. Der nächste Ratgeberabend von Rheinischer Post, Landgericht und Anwaltverein behandelt das Mietrecht.

Mitunter ist ein Mietvertrag ein Buch mit sieben Siegeln. Und oft landen Mieter und Vermieter vor Gericht. Der nächste Ratgeberabend von Rheinischer Post, Landgericht und Anwaltverein behandelt das Mietrecht.

Foto: dpa

Ein klassischer Streitpunkt bei Mietrechtsfragen ist Schimmelbildung. Wer hat sie zu verantworten? Hat der Mieter die Wohnung vielleicht nicht sachgemäß belüftet und beheizt, oder gibt es Kältebrücken, die der Architektur geschuldet sind? "Es gibt beispielsweise auch Fälle, in denen Wasserdampf durch zu viele große Pflanzen in einer zu kleinen Wohnung entsteht", weiß Ralph Baus, von der IHK bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. "Auch in einem alten Haus mit neuen Fenstern kann schnell Schimmel entstehen."

Um Fragen wie diese, aber auch um ganz andere, die mit dem Mietrecht in Verbindung stehen - etwa: Wie sieht es mit Schönheitsreparaturen aus? Darf ich in der Wohnung rauchen? Besteht ein Räumungsschutz nach Kündigung des Mietvertrags? Ist die Wohnung so groß, wie es im Vertrag steht? - geht es beim Ratgeberabend "Alles was Recht ist" von Rheinischer Post, Landgericht und Anwaltverein am Dienstag, 31. Januar, im Schwurgerichtssaal des Landgerichts an der Hohenzollernstraße. Drei Referenten zeichnen ab 19 Uhr einen Mietrechtsstreit aus der Sicht der Bürger chronologisch nach.

Nach der Einführung durch Landgerichtspräsidentin Annette Lehmberg und Michael Rost, dem Vorsitzenden des Anwaltvereins, beginnt Thomas Müting, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht in der Kanzlei Korn Vitus, die Reihe der Vorträge. Er wird beschreiben, was beim Abschluss und während der Laufzeit eines Mietverhältnisses für Mieter und Vermieter zu beachten ist. Außerdem äußert er sich dazu, in welchem Verhältnis die klassische anwaltliche Beratung zu der durch den Mieterschutzbund steht und welche anfallenden Kosten dabei zu erwarten sind.

Ralph Baus wird zunächst kurz sein Berufsfeld skizzieren, um anschließend die typischen Fragestellungen an einen Sachverständigen auszuführen - garniert mit einigen echten Beispielen aus der Praxis. Baus wird dabei auch auf die Tatsache eingehen, dass sich das Wohnverhalten vieler Menschen geändert hat und dass sich dies auf den Zustand von Wohnungen auswirkt. Übrigens muss ein Sachverständiger nicht vom Gericht bestellt werden, man kann ihn auch ohne ein bereits angelaufenes Verfahren zurateziehen. Denn eine Besonderheit des Mietrechts ist, dass die beiden Parteien meistens auch zukünftig noch miteinander auskommen müssen - darum wird der Großteil der Fälle außergerichtlich geklärt.

Mancher Streit landet dann aber doch vor Gericht. Deswegen wird Judith Haverkamp, Richterin am Landgericht, die Reihe der Vorträge abrunden. Sie beschäftigt sich mit allen Fragestellungen, die nach der Beendigung eines Mietverhältnisses relevant werden können - also etwa die, wie eine Wohnung zu hinterlassen ist und welcher Regelungen zum Kündigungsschutz greifen. Außerdem skizziert sie, wie die Fälle vor Gericht landen und die Verfahren dort ablaufen.

Im Anschluss an die Vorträge besteht für die Besucher bis 20.30 Uhr die Gelegenheit zur Diskussion mit den Referenten, moderiert von Denisa Richters, der neuen Redaktionsleiterin der RP in Mönchengladbach. Anschließend können bei einem Getränk im Foyer noch Einzelgespräche geführt werden.

Die Teilnahme am RP-Ratgeberabend zum Thema Mietrecht am 31. Januar, 19 Uhr, ist kostenfrei. Wer dabei sein will, muss sich jedoch anmelden. Das geht per E-Mail an aktionen.mg@rheinische-post.de bis Mittwoch, 18. Januar, 12 Uhr. Bitte schreiben Sie in die Betreffzeile "Alles was Recht ist" und geben Sie außerdem die Zahl der benötigten Plätze an. Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich an Mieter und Vermieter gleichermaßen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort