Ausschuss in Mönchengladbach Bürger wollen im Ratssaal reden dürfen

MÖNCHENGLADBACH · Wenn der Rat tagt, haben unbeteiligte Zuhörer Funkstille. Das könnte sich zumindest für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ändern. Bürger sollen dort künftig ihre Anregung begründen dürfen, wenn die Bezirksregierung keine Bedenken hat. Die Stadtverwaltung hatte davon abgeraten.

 Stille im leeren Ratssaal – doch auch wenn dort Politiker sitzen und reden, müssen Bürger schweigen.

Stille im leeren Ratssaal – doch auch wenn dort Politiker sitzen und reden, müssen Bürger schweigen.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Wenn der Rat oder die Ausschüsse des Rates tagen, sind Bürger nur als Zuschauer zugelassen. Das Wort ergreifen dürfen sie nicht, auch keinen Applaus oder Missfallsbekundungen kundtun, das regelt die Geschäftsordnung des Rates. Das gilt aber auch, wenn die Bürger selbst Thema im Rat sind, oder vielmehr ihre Beschwerde. Das könnte sich künftig ändern. Die Verwaltung soll prüfen, ob Petenten, die eine Anregung oder Beschwerde an den Rat gerichtet haben und die dann im Beschwerdeausschuss behandelt wird, dort nicht doch auch das Wort ergreifen dürfen. Anlass ist ein entsprechender Bürgerantrag. „In der jetzigen Geschäftsordnung ist kein Rederecht für Bürger vorgesehen, somit ist die Teilhabe an der politischen Willensbildung für viele nicht zufriedenstellend sichergestellt“, schreibt der Petent in seiner Begründung, die er im Ausschuss mündlich aber nicht ausführen durfte – es ist ja noch verboten.