Mönchengladbach Rat beschließt das Sozialticket

Mönchengladbach · der Rat hat sich entschieden: Das SozialTicket startet in Mönchengladbach zum 1. November. Berechtigungsausweise können voraussichtlich ab dem 24. Oktober beim Jobcenter und im Fachbereich Soziales und Wohnen beantragt werden.

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, in Mönchengladbach zum 1. November das VRR SozialTicket einzuführen. Damit nimmt die Stadt an einem Pilotprojekt im VRR-Gebiet teil, das längstens bis zum 31.12.2012 laufen soll und den Mitgliedsstädten des VRR eine Ausstiegsklausel einräumt. Mönchengladbach beteiligt sich unter dem Vorbehalt, dass durch die Einführung des SozialTickets der städtische Haushalt nicht belastet wird.

Das preisgünstige Monatsticket für Bus und Bahn können Bürger erhalten, die beispielsweise Arbeitslosengeld und Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beziehen, oder die nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz leistungsberechtigt sind.

Das SozialTicket ist ein persönliches Monatsticket in der Preisstufe A zum Preis von 29,90, das die kostenfreie Mitnahme von maximal drei Kindern bis 14 Jahren werktags 19 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztägig ermöglicht.

Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, erfahren Bürger bei den für sie zuständigen Leistungsbehörden (Jobcenter, Fachbereich Soziales und Wohnen) in Mönchengladbach. Diese Stellen werden auch den erforderlichen Berechtigungsausweis ausgeben, mit dem dann an den bekannten MöBus-Verkaufsstellen die Monatstickets gekauft werden können.

Noch müssen sich die Bürger, die das SozialTicket beantragen möchten, ein wenig gedulden. Denn zurzeit warten Jobcenter und Stadtverwaltung noch auf die Berechtigungsausweise des VRR, die bis Ende nächster Woche (42. Kalenderwoche) geliefert werden sollen.

Voraussichtlich ab dem 24. Oktober können die Berechtigten dann bei den für sie zuständigen Stellen im Jobcenter oder Fachbereich Soziales und Wohnen die Berechtigungsausweise erhalten.

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