Prozess in Mönchengladbach Raserprozess: Haftstrafe gefordert

Mönchengladbach · Die Staatsanwältin plädiert auf zwei Jahre und zehn Monate Haft für den 29-jährigen Unfallfahrer. Bei dem mutmaßlichen Rennen war 2017 ein Fußgänger gestorben.

 Ein Kreuz erinnerte an der Fliethstraße an den Fußgänger, der bei dem Unfall ums Leben gekommen war.

Ein Kreuz erinnerte an der Fliethstraße an den Fußgänger, der bei dem Unfall ums Leben gekommen war.

Foto: Andreas Gruhn

Für die Staatsanwältin ist die Aussage der Angeklagten, es habe kein Rennen auf der Fliethstraße gegeben, widerlegt. Sie forderte für den Unfallfahrer in ihrem Plädoyer zwei Jahre und zehn Monate Haft, für den Mitangeklagten 14 Monate auf Bewährung.

Am Mittwoch ging es erneut um das tödliche Unfallgeschehen, bei dem im Juni 2017 ein Fußgänger von einem Auto erfasst wurde. Zwei Männer müssen sich wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten, der 29-jährige Unfallfahrer zudem wegen fahrlässiger Tötung. Ein 26-Jähriger aus Willich steht zusätzlich wegen Unfallflucht vor Gericht. Vor den Plädoyers wurde erneut der Gutachter befragt, unter anderem zu dem Steuerungsgerät, das am Tag nach dem Unfall aus dem Seat des Willichers ausgebaut wurde: Es speichere Fahrdaten wie Beschleunigungen und Geschwindigkeiten. Es habe sich nicht feststellen lassen, warum das Gerät ausgebaut worden sei, so etwas würde jedoch eher von einem „Fachmann denn einem Laien“ durchgeführt.

In ihrem Plädoyer erklärte die Staatsanwältin, für sie beginne der Sachverhalt bereits auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants: Hier „beharken“ sich die beiden Seat-Fahrer, treffen wenig später an der Kreuzung Rathenaustraße/Theodor-Heuss-Straße erneut aufeinander. Der Fahrer aus Willich beschleunige dort so stark, dass ein Zeuge dies – wie auch der Angeklagte aus Schwalmtal – als Aufforderung zu einem Beschleunigungsrennen verstanden habe. Sie gehe davon aus, dass sich der Willicher mit seinem silbernen Seat in die Mitte der zwei Geradeaus-Fahrspuren setzte, um den anderen am Überholen zu hindern. Dieser sei darauf in den Gegenverkehr gefahren. Dass der Fahrer des silbernen Wagens auf seiner rechten Seite „Lichtkegel“ gesehen habe und daher einen Spurwechsel vollzogen habe, sei nicht plausibel. „Das ist eine Schutzbehauptung. Er sah den schwarzen Seat kommen und wollte seine Führungsposition nicht aufgeben.“ Auch die Aussage des Unfallfahrers sei widerlegt, nur kurz auf die Gegenfahrspur ausgewichen zu sein und unmittelbar danach den Fußgänger erfasst zu haben: Das Video einer Baustellenkamera zeige, dass sich der Fahrer des Schwarzen Seats auch dann noch „voll auf der Gegenfahrbahn befindet“, nachdem er den anderen Wagen überholt habe.

Der Nebenklage-Vertreter, der die Eltern des Opfers vertritt, bat die Kammer um ein „Signal, das von diesem Verfahren“ ausgehen soll. Der Verteidiger des Willichers beantragte ein mildes Urteil: Sein Mandant führe ein mustergültiges Leben, fühle sich schuldig, dass er weitergefahren sei. Außerdem: „Ein Raser macht noch kein Rennen.“ Am Donnerstag folgt ein weiteres Plädoyer, das Urteil wird für den 18. Dezember erwartet.

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