Mönchengladbach Räuberische Erpressung: Zeuge belastet Angeklagten

Mönchengladbach · In kleinen Schritten versuchen die Richter am Landgericht Mönchengladbach aufzuklären, was einem 40-jährigen Mönchengladbacher vorgeworfen wird: Zweifacher versuchter Mord, einmal in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, und versuchte räuberische Erpressung stehen in der Anklage.

Am längsten zurückliegt die versuchte räuberische Erpressung. Gestern kam nach zwei vergeblichen Ladungen das Opfer, ein 25-Jähriger aus Viersen, in den Gerichtssaal - in Begleitung von zwei Polizeibeamten. Er habe verschlafen, teilte er den Richtern mit. Als Zeuge erklärte der Mann, es habe tatsächlich 700 Euro Spielschulden gegeben, die er bei einem Würfelspiel in einer Shisha-Bar gegen den Angeklagten verloren habe. Er habe das Geld nicht gehabt, immer wieder versucht, den 40-Jährigen zu vertrösten. Am 3. Mai 2017 habe dieser aber so sehr gedrängt, dass er nach einem Fußballspiel mit einem Taxi, in dem auch Mannschaftskameraden gewesen seien, doch zum Mönchengladbacher Hauptbahnhof zu einem Treffen gefahren sei. "Ich habe gedacht, wir prügeln uns da, und dann ist die Sache gegessen", gab er zu Protokoll. Der Angeklagte habe aber eine Pistole gezogen - und als ein "Schwarzer" habe eingreifen wollen, habe er in dessen Richtung geschossen. An ein Telefonat, das er bei der Polizei genannt hatte, erinnerte er sich im Gerichtssaal nicht mehr richtig. Darin soll der Angeklagte gedroht haben, wenn er das Geld nicht am selben Tag bekomme, schieße er auf den Viersener. Dieser ließ einen Freund daraufhin das Geld überbringen. Der Staatsanwalt gab deshalb den rechtlichen Hinweis, dass auch eine vollendete räuberische Erpressung in Rede stehen könne, weil der Angeklagte das Geld ja erhalten habe. Darüber berät das Gericht bis zum nächsten Termin.

Der Mann, auf den der Angeklagte in der Nacht zum 19. Juni in dessen Auto geschossen haben soll, hat immer noch nicht ausgesagt. Er war bis jetzt verschwunden, wegen einer anderen Tat wurde nach ihm gefahndet. Inzwischen soll er aber gefasst sein und am nächsten Prozesstag zur Aussage nach Mönchengladbach gebracht werden.

Derweil spielten die Richter zwei Telefonate ab, die dieser Mann mit zwei unbekannten Männern führte. Darin rätselt er jeweils mit den Gesprächspartnern darüber, was den Angeklagten zur Benutzung der Waffe gebracht haben könnte. In beiden Telefonaten gab es die Annahme, der Angeklagte könne unter Drogen gestanden haben. Das Opfer schilderte den Tathergang relativ lapidar, sagte in dem einen Gespräch, er habe sich selbst eine Pistole besorgt gehabt, um auf den Angeklagten zu schießen, habe ihn aber nicht gefunden und sei daraufhin ins Bett zurückgekehrt. Am 8. März soll dieser Mann nun aussagen.

(hah)
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