Ärger in Mönchengladbach Radweg wird zum Fußgänger-Problem

Mönchengladbach · Der Bürgersteig entlang der Bahnlinie an der Viktoriastraße in Mönchengladbach ist vielen Anwohnern weiterhin ein Dorn im Auge. Als Radweg war er bereits nur sehr schwer zu benutzen, doch auch für Fußgänger gibt es Hindernisse.

Für Grünen-Ratsherr Thomas Diehl ist es ein Erfolg, über den er sich nicht freuen kann. "Auch wenn sich die Situation bessert, das größte Problem bleibt unverändert", sagt er. Doch was ist passiert? Viele Radfahrern kritisierten den Radweg entlang der Bahnlinie an der Viktoriastraße über Jahre hinweg. Schilder, Oberleitungsmasten, vom Radweg nicht einsehbare Kreuzungen und vor allem parkende Autos im Abschnitt kurz vor dem Supermarkt machten den Radweg schlecht nutzbar. Selbst ortskundige Radfahrer mieden den Radweg. Denn ihn zu benutzen war gefährlicher, als das Ausweichen auf die Straße.

Die Grünen forderten eine Aufhebung der Benutzungspflicht für Radfahrer. Mit Erfolg. Doch die Freude war nur von kurzer Dauer. Denn die Verwaltung reagierte zwar auf die Beschwerden, doch die Grünen kritisieren nun die Entscheidung seitens der Stadt. Denn auf der einen Seite wurde zwar dafür gesorgt, dass die Viktoriastraße künftig in die Tempo-30-Zone um die Dessauer Straße auf der anderen Seite der Bahngleise einbezogen wird. Doch da in einer Tempo-30-Zone keine Radwege angelegt werden dürfen, wird der Radweg künftig zum Gehweg und somit zum Problem für Fußgänger.

Zu allem Ärgernis soll außerdem das Parken von Fahrzeugen auf dem Gehwegstück vor dem anliegenden Supermarkt beibehalten werden, da eine Gehwegbreite von einem Meter völlig ausreiche. "Die bestehende Parkanordnung kann aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht bestehen bleiben", heißt es seitens der Verwaltung.

Für Thomas Diehl eine eher halbherzige Lösung des Problems. Denn einen Gehweg, der den Fußgängern wegen parkender Autos nur maximal einen Meter Raum überlässt, hält er für zu eng und nicht an den Bedürfnissen von Fußgängern ausgerichtet. Schließlich seien diese oft auch mit Kinderwagen oder Rollatoren unterwegs und benötigten mehr Platz. Diehl verweist auf das Straßenverkehrsrecht, nach dem das Parken auf dem Gehweg nur dann zulässig sei, wenn für die Benutzung des Gehwegs mindestens 2,20 Meter Raum bliebe. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern auch im Begegnungsverkehr bleibe, so der Dahler Ratsherr. Aus seiner Sicht werden zugunsten einer Autovorrangpolitik hier die Rechte schwächerer Verkehrsteilnehmer missachtet. "Die Verwaltung hat an dieser Stelle aus einem schlecht nutzbaren Radweg einen schlecht nutzbaren Fußweg gemacht. Das sollte sie ändern", appelliert Thomas Diehl.

(rl)
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