Mönchengladbach Prozess: Zwei Männer legten sich in Altstadt mit Polizei an

Mönchengladbach · In der Nacht zum 8. September 2013 hatten die 36 und 29 Jahre alten Brüder auf einem Junggesellen-Abschied schon reichlich gebechert, als sie weit nach Mitternacht in einen wenig friedlichen Kontakt mit einem Polizeibeamten und dessen Kollegin gerieten.

 In der Altstadt hatte sich die beiden Brüder vergnügt, ehe sie Probleme mit Polizisten bekamen.

In der Altstadt hatte sich die beiden Brüder vergnügt, ehe sie Probleme mit Polizisten bekamen.

Foto: Baum

Die beiden Polizeibeamten hatten ihren Streifenwagen am Alten Markt in der Altstadt abgestellt. Als sie sich ihrem Fahrzeug näherten, sahen sie, dass sich die Männer auf dem Kotflügel niedergelassen hatten. Doch den Streifenwagen verlassen, das wollten die nicht mehr nüchternen Altstadt-Besucher offensichtlich nicht. "Nö", weigerten sie sich.

Jetzt mussten die Brüder vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Staatsanwältin warf ihnen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" und Beleidigung vor. Doch die Angeklagten zeigten sich weder einsichtig noch geständig. Der 36-Jährige beteuerte, sich in der Altstadt-Nacht keineswegs aggressiv gezeigt zu haben. Auch der jüngere Angeklagte wollte damals keinesfalls die ihm vorgeworfenen Beleidigungen wie "Ihr dreckigen Bullenschweine" laut schreiend von sich gegeben haben. Doch die 41-jährige Polizeibeamtin erinnerte sich vor allem an den älteren Bruder, bei dem später ein Alkoholpegel von 1,48 Promille festgestellt wurde. Er wollte sich nicht ausweisen und die Polizistin nicht zur Altstadtwache begleiten. Er habe sich losgerissen. Der 50 Jahre alte Beamte setzte Pfefferspray ein. Gefesselt werden konnte der 36-Jährige erst mit Hilfe von Kollegen eines zweiten Streifenwagens.

Davon habe er wenig mitbekommen, weil ihn ein Kumpel auf die gegenüber liegende Ecke gezogen habe, hatte sich der jüngere Bruder verteidigt. Aber vergeblich. Sowohl der Polizist als auch dessen Kollegin hatten dessen Ausrufe "Ihr dreckigen Bullenschweine" gehört.

Das sei doch kein Widerstand gewesen, hatten die Verteidiger gemeint. Schließlich forderte die Staatsanwältin für beide Angeklagte, die Verfahren einzustellen. Allerdings sollen die Brüder 300 Euro Geldbuße zahlen. Diesem Antrag schlossen sich am Ende alle Verfahrensbeteiligten an.

(RP)
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