Mönchengladbach Prozess: Zwei Gladbacher wegen schweren Raubes vor Gericht

Mönchengladbach · Im März vergangenen Jahres erbeuteten die Räuber 2000 Euro. Jetzt hat die Erste Strafkammer die beiden zu Haftstrafen bis zu drei Jahren verurteilt.

Im Prozess vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts hatten die beiden Angeklagten ohne zu zögern die Anklagevorwürfe zugegeben. Zunächst schilderten die 23 Jahre alten Freunde schwierige familiäre Verhältnisse. Beide waren offenbar früher häufig Gäste in Spielhallen. Jetzt beteuerten sie: "Um Spielhallen machen wir jetzt einen Bogen."

In der Tatnacht vom 14. auf den 15. März vergangenen Jahres war das offenbar noch ganz anders. Im Wodkarausch überlegten die beiden: "Wir kommen wir an Geld? Wir müssen einen abziehen." Gegen 1 Uhr nachts begaben sie sich in die Nähe einer Mönchengladbacher Spielothek. Dabei beobachteten sie einen Spieler, der ein Guthaben von 200 Euro im Spielautomaten hatte. Der würde sich doch wohl das Geld auszahlen lassen, vermuteten die Angeklagten, so erinnerten sie sich vor Gericht. Anschließend verfolgten sie den Spieler, zerrten ihn aus dem Auto. Draußen überfielen sie ihr Opfer mit Schlägen und Tritten. Einer der Täter griff in die Gesäßtasche des Opfers, das den Spielsalon offensichtlich mit Gewinn verlassen hatte. Dabei erbeuteten die Räuber 2000 Euro, mehr als sie erwartet hatten. Doch viel Freude sollten die Männer an der Beute nicht haben. Das Opfer hatten sie mit Prellungen und Platzwunden am Auto zurückgelassen. Aber inzwischen war eine Zivilstreife auf die Männer aufmerksam geworden. Die Polizei machte der Raubnacht schnell ein Ende. Die beiden Gladbacher wurden festgenommen.

Nach der Blutprobe war klar, dass die beiden mit 2,5 Promille und 1,5 Promille im Blut die Tat stark alkoholisiert begangen hatten. Deshalb attestierte ein Gutachter den Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit. Am Ende verurteilte das Gericht die beiden Freunde wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes zu zweieinhalb und zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Einer der Angeklagten muss sechs Monate länger hinter Gittern verbringen, weil er vorbestraft ist. Dagegen war der Komplize zum ersten Mal vor Gericht.

Im Prozess hatten die beiden Reue gezeigt. Offenbar konnten sie im nüchternen Zustand nicht mehr begreifen, was sie in der Märznacht im Wodkarausch angestellt hatten. Die Erste Strafkammer wertete den nächtlichen Raubüberfall der beiden Mönchengladbacher als minder schweren Fall und bewahrte damit die Männer vor einer noch längeren Freiheitsstrafe.

(RP)
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