Mönchengladbach Prozess: Wende im Millionen-Betrugsfall

Mönchengladbach · 16.000 Opfer sollen mit Gewinnspielversprechungen um 1,69 Millionen Euro geprellt worden sein. Bislang schwieg der Angeklagte. Auf Anraten seines neuen Verteidigers ließ er gestern erklären, dass er selbst getäuscht worden sei.

Zusammen mit seinen neuen Anwälten hatte der Angeklagte (33) gestern im Saal 227 Platz genommen. Der Düsseldorfer mit italienischer Staatsangehörigkeit muss sich wegen gewerbsmäßigen Betruges und Steuerhinterziehung vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts verantworten.

Zu Beginn des Verfahrens hatte der gelernte Restaurantfachmann noch von seinem Aussageverweigerungs-Recht Gebrauch gemacht. Doch das sollte sich jetzt ändern. Die neuen Anwälte rieten ihm, sein Schweigen zu brechen. Und sie legten gestern neue Beweismittel vor.

Die Geschichte: Nachdem der 33-Jährige zunächst in Restaurants und im Catering gearbeitet hatte, gründete er eine GmbH. In den Jahren 2007 bis 2008 soll er als Geschäftsführer der Firma mit Sitz in Viersen in Call-Centern einen "Gewinnspiel-Service" angeboten haben. Die Kunden konnten sich bei ihm pro Quartal bei insgesamt 600 kostenlosen Internetgewinnspielen eingetragen lassen. Dafür stellte er ihnen 108 Euro in Rechnung. Vor allem ältere Menschen seien dafür geworben worden. Am Ende waren es Zehntausende Kunden, die zusammen einen Millionen-Betrag für den "Service" ausgaben. Wurde ein Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, wurde der Kunde weitergeführt und die 108 Euro weiter abgebucht.

Die Anklage wirft dem Mann vor, dass er sich eine Leistung bezahlen ließ, die er gar nicht erfüllte. Denn die versprochenen Kundeneinträge bei Gewinnspielen hätten gar nicht oder nur teilweise stattgefunden.

Das bestreitet der Angeklagte jedoch. Er sei davon ausgegangen, dass alles wie vereinbart ablief. "Wir haben dem Gericht Beweise vorgelegt, die den Tatvorwurf des gewerbsmäßigen Betruges entkräften können", sagt sein Rechtsanwalt Wolf Bonn von der Kanzlei Bonn und Heinen. Und: "Hintergrund ist, dass unser Mandant Fremdunternehmen mit der Aufgabe betraut hat, die über die Unternehmen unseres Mandanten akquirierten Kunden in die vertragsgegenständlichen Gewinnspiele einzutragen. Absprachewidrig und in Unkenntnis unseres Mandanten wurden jedoch Kunden ab einem gewissen Zeitpunkt nicht bzw. nicht vollständig in die Gewinnspiele eingetragen; wahrscheinlich beruhte dies zum Teil auf einem Fehler eines zu dem Zwecke erstellten Computerprogramms." Anscheinend gibt es einen Email-Austausch auf einer CD, die der Düsseldorfer gestern dem Gericht überreichen ließ.

Zu dem Vorwurf der Steuerhinterziehung wollte der Anwalt gestern noch keine Stellung nehmen. Dies werde zu einem späteren Zeitpunkt geschehen.

Der ungewöhnliche Betrugsfall hat eine längere Vorgeschichte, weil zu Ermittlungs-Beginn die Rede von 22.309 Opfern und einem Gesamtschaden von 2,4 Millionen Euro die Rede war. Bankdaten und Namen mussten mühsam ermittelt werden. Nach anderhalbjähriger Nachermittlung geht man jetzt von 16.174 Geschädigten und von einem Schaden von rund 1,69 Millionen Euro aus. Außerdem soll der Angeklagte eine halbe Million Euro Steuern hinterzogen haben. Mit insgesamt acht Verhandlungsterminen wird der Prozess fortgesetzt.

Der Fall soll mit dafür gesorgt haben, dass die so genannte Kalt-Akquise, also unaufgeforderte Werbeanrufe, verboten wurde.

(RP)
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