Mönchengladbach Prozess wegen Totschlags: Zehn Jahre Haft gefordert

Mönchengladbach · "Es tut mir äußerst leid, was da passiert ist", beteuerte der Angeklagte (21) gestern in seinem Schlusswort. Seit Wochen muss sich der Mönchengladbacher vor dem Schwurgericht wegen Totschlags verantworten.

Bereits zu Prozessbeginn hatte der 21-Jährige zugegeben, am 10. Juni vorigen Jahres mit einem Messer auf den Lebensgefährten seiner Schwester eingestochen zu haben. Aber er habe in Notwehr gehandelt. Das Opfer hatte damals eine schwere Verletzung der Körperhauptschlagader erlitten und war noch in derselben Nacht verblutet. Doch die Staatsanwältin forderte gestern in ihrem Plädoyer für den Angeklagten wegen Totschlags eine zehnjährige Haftstrafe. Sie ist überzeugt, dass der 21-Jährige in der Tatnacht in der Wohnung der Schwester den Tod des Opfers mindestens billigend in Kauf genommen habe.

Der Angeklagte und das spätere Opfer waren in der Juninacht in der Rheydter Wohnung der Schwester aufeinander getroffen. Zuvor waren bereits die Schwester und deren Freund im Haus angekommen. Bei dem Öffnen der Wohnungstür gab es zunächst Schwierigkeiten, die dann von einem Nachbarn gelöst wurden. In seiner Zeugenaussage hatte der Nachbar geschildert, wie es ihm damals gelang, die Wohnungstür problemlos zu öffnen. Später sei auch noch der Angeklagte aufgetaucht. Die Schwester hatte ihm vorgeschlagen, in ihrer Wohnung zu übernachten. Dann habe es zwischen dem Lebensgefährten der Schwester und deren Bruder Streit um Banalitäten gegeben, war im Gerichtssaal berichtet worden. Anlass für die Messerstiche sollen Schuhe gewesen sein, die der 21-Jährige ausgezogen, aber nicht weggeräumt hatte. Das Wegräumen der Schuhe soll das Opfer vergeblich gefordert haben. Schließlich habe ein Messer auf dem Wohnzimmertisch die Blicke der Männer auf sich gezogen. Dabei gelang es dem Angeklagten, als erster das Messer zu greifen und damit zuzustechen.

Es habe damals in der Wohnung für den Angeklagten möglicherweise eine bedrohliche Situation geherrscht, war der Verteidiger in seinem gestrigen Plädoyer überzeugt. Das spätere Opfer sei auf seinen Mandanten zugekommen. Der Anwalt bat das Gericht zu prüfen, ob es sich bei dieser Tat nicht um einen minder schweren Fall des Totschlags handeln könnte. Das Urteil wird am Dienstag verkündet.

(RP/rl)
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