Mönchengladbach Prozess um Luca (5): Lebenslange Strafe gefordert

Mönchengladbach · Staatsanwalt Stefan Lingens ging gestern in seinem Plädoyer vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht auf das schreckliche Verbrechen ein, das dem 27-jährigen Angeklagten zur Last gelegt wird. Totschlag und gefährliche Körperverletzung wird dem Viersener, der zur Tatzeit am 23. Oktober 2016 mit der mitangeklagten Mutter eines fünfjährigen Jungen zusammen lebte, vorgeworfen. Mit dem Satz: "Das sadistische Leiden des Opfers war der Genuss des Täters", kennzeichnete Lingens die Tat des 27-Jährigen. Der Staatsanwalt forderte für den Angeklagten, der bisher noch nie vor Gericht gestanden hatte, eine lebenslange Haftstrafe.

In der Oktobernacht 2016 soll der Angeklagte den fünfjährigen Sohn seiner mitangeklagten Lebensgefährtin so brutal gegen Kopf und Bauch geschlagen haben, dass das Kind ein Schädel-Hirn-Traum und einen Milzriss erlitt. Die Angeklagten hatten die Nacht im Wohnzimmer verbracht. Am Morgen hatte der Mann den leblosen Jungen im Kinderzimmer gefunden. Rechtsmediziner hatten im Prozess berichtet, dass das Kind mehrmals mit Misshandlungsspuren und auch mit einer Brandverletzung aufgefallen sei. Doch die Angeklagten hatten immer behauptet, der Junge sei gestürzt. Ein Gutachter hatte den 27-Jährigen als Sadisten bezeichnet, der sich mit grausamen Handlungen Lustgewinn verschafft habe. Dessen Verteidiger meinte jedoch, es sei nicht sicher, ob sein Mandant der Täter sei.

Für die 24-jährige Mutter des Jungen hatte Lingens wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert. Als immer wieder Misshandlungsspuren an dem Fünfjährigen bekannt wurden, erhielten die Angeklagten Kontaktverbot. Doch die Mutter des Jungen hatte sich darüber hinweggesetzt. Sie habe geglaubt, dass von dem Angeklagten keine Gefahr ausgehe.

Im Notruf vom Oktobermorgen 2016, der gestern im Gericht vorgespielt wurde, war die sich überschlagende hysterische Stimme der Mutter des toten Jungen zu hören. Der im Prozess schweigende Angeklagte war in dem Notruf nicht zu hören. Am 13. Juni will das Schwurgericht die Urteile verkünden.

(RP)
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