Mönchengladbach Prozess um Brandstiftung wegen Zwangsräumung

Mönchengladbach · Kurz vor der Zwangsräumung legte ein Rheydter im Wohnhaus an der Friedrich-Ebert-Straße Feuer. Deshalb steht der 64-Jährige in wenigen Tagen wegen Mordversuchs und schwerer Brandstiftung in zwei Fällen vor dem Schwurgericht des Mönchengladbacher Landgerichts. Ein Jahr lang hatte der Mann keine Miete gezahlt, weil er sich über Lärm und insbesondere über eine Mitbewohnerin im Haus geärgert habe, so hatte er im Ermittlungsverfahren ausgesagt. Am 13. März sollte die Wohnung des säumigen Mietzahlers durch den Gerichtsvollzieher zwangsweise geräumt werden.

Auch der Hundelärm aus der Wohnung der besagten Nachbarin habe ihn gestört. Vergeblich habe er sich deshalb an die Hausverwaltung gewandt, hatte der Angeklagte bei der Polizei berichtet. Er habe der Mitbewohnerin und der Hausverwaltung "eins auswischen wollen" und deshalb am des 12. März vor der Tür der Hundehalterin Feuer gelegt. Das Feuer erfasste deren Wohnungsdiele und den Laminatboden. Durch Hundegebell wurde die Frau aufmerksam. Sie konnte das Feuer selbst löschen.

In der Märznacht habe er sich schließlich umbringen wollen, hatte er im Ermittlungsverfahren berichtet. Deshalb habe er damals seine Wohnungstür mit einem Sessel verbarrikadiert, damit der Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung gelangen könne. Anschließend habe er in der eigenen Wohnung an sechs Stellen gezündelt. Doch der Gerichtsvollzieher erschien vor dem eigentlichen Räumungstermin und konnte deshalb rechtzeitig die Feuerwehr verständigen. Der Angeklagte kam mit einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus.

Jetzt wirft die Staatsanwaltschaft dem 64-Jährigen vor, in zwei Fällen versucht zu haben, die Mitbewohner des Mehrfamilienhauses (insgesamt acht) heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln zu töten. Die zur Tatzeit offenbar schlafenden Mitbewohner seien arg- und wehrlos gewesen, so die Anklage. Aber der Angeklagte soll bei der Polizei beteuert haben, dass er nie versucht habe, "anderen Menschen Schaden zuzufügen". Nur aus Verzweiflung und Hilflosigkeit habe er gezündelt und an Selbstmord gedacht. Allerdings sei er dann angesichts des riesigen Qualms nicht mehr in der Lage gewesen, sich umzubringen. Vor der Tat will der 64-Jährige eine Flasche Whisky und zwei Dosen Bier getrunken haben. An die Hundehalterin soll der Rheydter Drohbriefe geschrieben haben. Er sagte jedoch, die Briefe hätten keine Drohungen enthalten. Für den Schwurgerichtsprozess sind 15 Zeugen und fünf Sachverständige geladen. An vier Verhandlungstagen will das Gericht den Brandstiftungs- und Mordversuchs-Fall entscheiden.

(RP)
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