Mönchengladbach Prozess um Babyleiche: Drei Jahre Haft für die Eltern

Mönchengladbach · Drei Jahre Jugendhaft wegen versuchten Totschlags lautete gestern das Urteil des Krefelder Landgerichts für eine 21-jährige Mönchengladbacherin und ihren 20-jährigen Freund aus Dortmund, deren gemeinsames Baby im Sommer tot in einem Beutel an einem Bach in Anrath gefunden worden war.

Grausiger Fund: Säugling in Bach entdeckt
7 Bilder

Grausiger Fund: Säugling in Bach entdeckt

7 Bilder

Man könne nicht nachweisen, dass die Gewalteinwirkung der Mutter direkt nach der Geburt die Todesursache war, lautete das Fazit des Gerichts am vierten Verhandlungstag.

Ein Mediziner hatte gestern ausgeführt, dass auch eine natürliche Todesursache nicht auszuschließen ist: Wegen der starken Verwesung des Leichnams konnten keine sicheren Schlüsse gezogen werden. Der Gutachter überraschte mit der Erklärung, dass der Säugling schon im Mutterleib durch vergiftetes Fruchtwasser geschädigt worden sein könnte. Das Fruchtwasser war nach Angaben der Angeklagten grün, der Säugling leicht blau gewesen. Nach dem Gutachten hatte das Gericht umgehend den Hinweis erteilt, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Betracht komme.

"Woran das Kind jetzt letztendlich gestorben ist, konnten wir nicht feststellen", sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Fest stehe, dass der Schnitt, den die Angeklagte am Hals des Kindes mit einer Schere verursacht hatte, nicht tödlich war. Den beiden Angeklagten müsse man dennoch zur Last legen, dass sie in Tötungsabsicht handelten, denn "sie wollten ihr Kind töten", so der Schluss der Jugendstrafkammer. Mit einer Jugendstrafe müsse man erzieherisch auf die jungen Menschen einwirken. Zur Tatzeit seien sie aufgrund von Reifeverzögerungen nicht mit Erwachsenen gleichzusetzen gewesen. Eine Wiederholungsgefahr durch die bisher nicht vorbestraften Angeklagten sei nicht gegeben. Die Freiheitsstrafe werde demnach nicht aufgrund schädlicher Neigungen, sondern wegen einer besonderen Schwere der Schuld verhängt.

Berücksichtigt wurde beim Urteil, dass die junge Frau aufgrund einer Borderline-Erkrankung vermindert schuldfähig sei. Sie hat das Urteil bereits akzeptiert.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort