Mönchengladbach Prozess: Täter schlug mit Neonröhre ins Gesicht des Opfers

Mönchengladbach · Der Mönchengladbacher (26) und ein Erkelenzer (25) saßen gestern einträchtig nebeneinander auf der Anklagebank. Justizwachtmeister hatten die Männer aus der Untersuchungshaft, in der sie bereits sechs Monate zubringen mussten, in den Gerichtssaal A 227 gebracht. Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung müssen sich die Angeklagten seit gestern vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verantworten.

So sollen sie am Abend des 29. Dezembers des vergangenen Jahres einen Kiosk an der Lüpertzender Straße überfallen und sich damals mit einer Neonröhre und einer Machete bewaffnet haben. Die Verteidiger der beiden Männer erklärten sofort, dass sowohl der Mönchengladbacher als auch der Erkelenzer die Anklagevorwürfe nicht bestreiten würden. Aber zur Sache und zur Person würden sie erst am nächsten Prozesstag eine Aussage machen. Doch dem Gericht stand gestern eine Videoaufnahme vom damaligen Tatgeschehen in dem Mönchengladbacher Kiosk zur Verfügung. Als der Betreiber des Kiosks einem der Angeklagten entgegenkam, hob dieser die Neonröhre, die er draußen gefunden hatte und schlug damit und mit unglaublicher Brutalität auf die rechte Kopfseite und auf den Mund des Opfers ein. Dabei erlitt der Kiosk-Mann Platzwunden an der Schläfe und an der Unterlippe. Einer packte die Registrierkasse mit 200 Euro unter den Arm und verließ mit dem Komplizen, der inzwischen Zigarettenpackungen eingesteckt hatte, den Kiosk.

Das Opfer, das die Schläge damals abbekam, sollte gestern in seiner Zeugenaussage den Raubüberfall schildern. Dazu kam es allerdings nicht, weil der Betreiber des Kiosks aus Sri Lanka stammt und offensichtlich nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Und einen Dolmetscher hatte das Gericht nicht geladen.

Schließlich versicherten die Verteidiger, man wolle dem Opfer mit einem Schmerzensgeld den Täter-Opfer-Ausgleich anbieten. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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