Mönchengladbach Prozess: Sohn soll den Tod der Mutter verschuldet haben

Mönchengladbach · In diesem Monat muss sich ein Mönchengladbacher wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich seit Juni 2010 bis zum 24. Januar 2011 nicht ausreichend um seine 82-jährige bettlägerige Mutter gekümmert zu haben. Der Sohn wird beschuldigt, "vorsätzlich eine andere Person durch Unterlassen körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei der Täter durch die Körperverletzung den Tod der verletzten Person verursachte".

Die 82-Jährige lebte allein in ihrem Einfamilienhaus in Gladbach. Der leibliche Sohn soll, so die Ermittlungen, die Seniorin meistens zweimal wöchentlich besucht haben, "um nach dem Rechten" zu sehen. Tatsächlich soll die 15-jährige Enkelin ihre Großmutter versorgt haben, bevor sie morgens zur Schule ging. Der Sohn soll weder einen Arzt noch Pflegekräfte informiert haben. Bei der 82-Jährigen wurden später großflächige Geschwüre am Körper festgestellt.

Im Tatzeitraum soll sich der Zustand der Großmutter auffallend verschlechtert haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, das erkannt und trotzdem für die 82-Jährige keine medizinische Versorgung organisiert zu haben. Hätte er sich mehr gekümmert, wären der Mutter große Schmerzen erspart geblieben, so die Anklage.

Heldin des tragischen Falles ist offenbar die 15-jährige Enkelin, die im Januar 2011 den Notarzt verständigte. Die Großmutter wurde ins Krankenhaus gebracht. Dort stellten die Ärzte fest, dass die 82-Jährige unter Austrocknung und Unterkühlung litt sowie einen verwahrlosten und auffallend unterversorgten Eindruck machte. Für die Mönchengladbacherin kam am Ende jede Hilfe zu spät. Die Frau starb am 24. Januar 2011 im Krankenhaus an einer Lungenembolie.

Für den Täter, der den Tod der verletzten Person verursacht hat, fordert der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(RP)
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