Mönchengladbach Prozess: Räuber gaben sich bei einer 82-Jährigen als Kriminalbeamte aus

Mönchengladbach · Wegen Raubes, Körperverletzung, Amtsanmaßung, Betrugs und Sachbeschädigung hat das Schöffengericht gestern einen Mönchengladbacher (34) zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Zu dem Raub im Juni 2015 bei einer damals 82-jährigen alten Dame hatte sich der Angeklagte nicht geäußert. Aber das Opfer hatte den 34-Jährigen im Gerichtssaal eindeutig wiedererkannt. Mit einem Mittäter, der bisher unerkannt geblieben ist, hatten sich beide Männer damals als Kriminalbeamte ausgegeben. Die alte Dame war kurz vorher Opfer eines Trickdiebstahls geworden. Angeblich wollten die "Kriminalbeamten" in dem Fall ermitteln. So gelangten sie in die Wohnung. Die Räuber stahlen den Schmuck der Frau. Als der Unbekannte sich den Waffenschrank zeigen ließ, wollte der Gladbacher mit der Frau in den Keller gehen.

Jetzt wurde die Frau misstrauisch und weigerte sich: "Dann ruf ich die Polizei." Die Männer drängten sie ins Badezimmer und sperrten sie ein. Dabei erlitt die 82-Jährige Schürfwunden und Hämatome. Den Männern gelang zunächst die Flucht. Aus einem Telefonat mit dem Schwiegersohn war gestern die Stimme der hilflosen Frau zu hören, als sie sich damals an die Polizei wandte: "Hilfe, was wollen die von mir?" Zu dem Raub hatte der Angeklagte geschwiegen, aber den Zechbetrug und die Sachbeschädigung im August 2015 im Dorint-Hotel ohne weiteres zugegeben. Der Angeklagte hatte damals ein Zimmer gemietet, die Zeche geprellt und einen Sachschaden von 1100 Euro verursacht. Auf Anraten seines Verteidigers gestand der Angeklagte gestern ein, vor zwei Jahren unter Suchtdruck gehandelt zu haben. Täglich habe er drei bis vier Gramm Kokain konsumiert, aber nach einer Erkrankung sofort aufgehört, was das Gericht bezweifelte. Ein Räuber sei er aber nicht, sagte er. Doch weder Gericht noch Staatsanwalt hatten an der Täterschaft des 34-Jährigen einen Zweifel. Der Angeklagte muss für zwei Jahre und vier Monate hinter Gitter. Außerdem muss er an die alte Dame ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zahlen.

(RP)
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