Mönchengladbach Prozess: Parfümdieb bedrohte Mithäftling mit Glasscherbe

Mönchengladbach · Vom besonders schweren räuberischen Diebstahl bis zur gefährlichen Körperverletzung reichen die Vorwürfe, die der Staatsanwalt gestern vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts vortrug. Laut Gutachten soll der 25-Jährige auf der Anklagebank unter einer psychischen Störung leiden, weshalb nach diesem Prozess möglicherweise eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Frage kommt.

Im Gerichtssaal machte der Mönchengladbacher allerdings einen klaren Eindruck und zeigte sich geständig. Das Rätsel löste der Angeklagte selbst. "Seit 2014 habe ich meine Medikamente nicht mehr genommen. Aber seit 2013 habe ich mit Marihuana angefangen und später immer mehr konsumiert", gab der 25-Jährige ohne Weiteres zu.

Dann wurde ein Zeuge (22) aus der Haft gebracht, der im März mit dem Angeklagten in einer Zelle der Justizvollzugsanstalt saß und plötzlich von dem Mithäftling angegriffen wurde. "Ich kann nicht erklären, was da über mich gekommen ist", reagierte der Angeklagte. Er habe damals um eine Zigarette gebeten und sich offenbar geärgert, als er keine bekam. Er zerschlug ein Kaffeeglas und griff den 22-Jährigen mit der Scherbe im Gesicht an. "Ich bringe dich um", soll der Angeklagte dabei gedroht haben. Ein Mitgefangener betätigte den Notruf. Danach gab der Angeklagte sofort auf. "Der Mann ist dann friedlich mit mir mitgegangen", bestätigte ein Wachtmeister. Im Gerichtssaal entschuldigte sich jetzt der Angeklagte bei dem Opfer des Scherbenangriffs.

Den Marihuanakonsum finanzierte der 25-Jährige mit Ladendiebstählen und fiel dabei ebenfalls mit aggressiven Reaktionen auf. In einem Rheydter Kaufhaus hatte er bereits Hausverbot. Das hinderte ihn nicht daran, im Februar dort mehrere Flaschen Parfüm zu stehlen. Dabei wurde er von einem Mitarbeiter beobachtet, der die Polizei informierte. Der Angeklagte entkam, weil er den Mitarbeiter mit einem Einhandmesser bedrohte. Einen Monat später betrat der Angeklagte erneut das Warenhaus. Zu einem Diebstahl kam es nicht, weil er von einem Zeugen erkannt wurde. Bei einer Durchsuchung wurde das Einhandmesser in der Umhängetasche des Angeklagten gefunden.

Zeugen erinnerten sich an weitere grundlose Angriffe auf seine Mitmenschen. Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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