Mönchengladbach Prozess: Opfer soll Angeklagten verführt haben

Mönchengladbach · Wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung steht der Mönchengladbacher (26) seit Monaten vor Gericht. Bisher hat der Angeklagte den Prozess vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts schweigend verfolgt.

Der gelernte Maler und Lackierer hatte lediglich nach seiner Festnahme bei der Polizei zugegeben , das Opfer am 8. Oktober 2011 in dessen Wohnung besucht zu haben. Offenbar hatte die 19-jährige Mönchengladbacherin den Mann als Vertreter einer Telefongesellschaft bei Verkaufsgesprächen für ein Handy kennengelernt. In ihrer Zeugenaussage hatte die junge Frau den Angeklagten belastet. Der 26-Jährige habe sie in ihrer Wohnung aufgesucht.

Doch die Annäherungsversuche des Gastes habe sie zurückgewiesen. Die Wohnungsinhaberin beschuldigte ihn, sie vergewaltigt und zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Zuvor habe er sie geschlagen, getreten und eine brennende Zigarette auf ihrem Arm ausgedrückt. Am Ende sei es ihr gelungen, aus der Wohnung zu entkommen. Jetzt nahm der Fall eine überraschende Wende. Vom Verteidiger angekündigt, erklärte sich der Angeklagte plötzlich bereit, auszusagen.

Er schilderte, wie er am Tag zuvor an der Wohnungstür der jungen Frau geklingelt und sich als Außendienstler vorgestellt habe. In der Wohnung sei es zu einem Geschäftsabschluss gekommen. Die 19-Jährige habe ihn aufgefordert, sie am nächsten Tag anzurufen.

Am 8. Oktober besuchte er sie, wie am Telefon verabredet. Sie ließ ihn in die Wohnung. "Wir unterhielten uns", so der 26-Jährige. Dann sollte er der Frau seine Tätowierung zeigen. "Ich zog das Unterhemd aus, legte mich auf die Couch", erinnerte er sich. Dann habe sich die 19-Jährige auf ihn gesetzt und seinen Gürtel aufgemacht. Aber mit dem Beischlaf habe es nicht geklappt: "Ich dachte an meine Frau und hatte plötzlich Gewissensbisse". Er habe sich angezogen. "Du bist ja kein richtiger Mann", habe ihn die Frau beleidigt. "Wir ohrfeigten uns", erklärte der Angeklagte. Sie habe noch gedroht: "Das wirst du noch bereuen". Er sei gegangen. Keine Vergewaltigung. Im August wird der Prozess fortgesetzt.

(RP/ac)
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