Mönchengladbach Prozess nach Randale endet mit einem Freispruch

Mönchengladbach · Psychotischer Schub soll die Ursache für die versuchte Körperverletzung im Flüchtlingsheim gewesen sein.

Gestern ging der Prozess wegen möglicher versuchter gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher sowie versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Polizeibeamte zu Ende. Das Landgericht hatte Anklage gegen Ibrahim D. (30) erhoben. Der Vorwurf: Der Asylbewerber soll im Februar 2016 in der Flüchtlingsunterkunft an der Brucknerallee einen Mitbewohner bedroht haben. Dieser sowie ein dritter Zimmerbewohner flohen, dabei stürzte einer der beiden eine Treppe herunter und zog sich dabei Schürfwunden sowie eine Platzwunde an der Stirn zu.

Der Vorwurf, dass Ibrahim D. ihn zu Fall gebracht und nach dem Sturz durch mehrere Tritte verletzt habe, erhärtete sich bei der Zeugenvernehmung nicht. Die durch den Hausmeister der Asylunterkunft herbeigerufenen Polizeibeamten trafen den Angreifer in seinem Zimmer an, wo er die Einrichtung verwüstete. Er habe Gegenstände in die Richtung der Beamten geworfen und, als ihn diese zu fixieren versuchten, einen der beiden in den Mittelfinger gebissen. Durch den Handschuh, den dieser trug, sei keine Verletzung entstanden. Am zweiten Prozesstag wurde der behandelnde Arzt aus der LVR-Klinik gehört. Der Mediziner berichtete, dass Ibrahim D. nach seinem stationären Aufenthalt in der LVR Klinik zunächst zweiwöchentlich in der Ambulanz erschienen sei, um seine Tablettenration abzuholen. Seit März erhält er eine Ration von 70 Tabletten, von denen er täglich eine einnehmen müsse. D. spreche gut auf die Medikation an, mache einen ausgeglichenen und zugewandten Eindruck. Es sei wichtig, dass dieser weiter seine Tabletten einnehme, um es nicht zu psychotischen Ausbrüchen kommen zu lassen.

In den Plädoyers forderten Staatsanwältin und Verteidiger Freispruch für den Angeklagten, da dieser wegen eines psychotischen Schubs schuldunfähig gewesen sei. Die Anklage wurde zudem auf versuchte Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte reduziert. Die Kammer schloss sich der Einschätzung an.

(eva)
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