Mönchengladbach Prozess: Junkie verprügelt Ehefrau

Mönchengladbach · Bereits zu Prozessbeginn vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gab sich der Angeklagte (40) als jahrzehnte-langer Drogenkonsument zu erkennen. Mit Cannabis und Amphetaminen habe er als 15-jähriger Schüler in Mönchengladbach angefangen und sei mit 18 Jahren bei Heroin und Kokain gelandet. Ebenso bereitwillig gab der 40-jährige die Anklagevorwürfe zu.

So habe er am 4. Oktober 2007 seine damals von ihm getrennt lebende, aber ebenfalls drogensüchtige Ehefrau in deren Mönchengladbacher Wohnung aufgesucht. "Ich habe damals Heroin für uns beide besorgt. An die konkrete Tat kann ich mich nicht mehr genau erinnern. Ich hatte damals bereits drei bis vier Bubbles konsumiert", berichtete der Angeklagte gestern. Dann habe es mit der Ehepartnerin, von der er inzwischen geschieden ist, Streit um ein Bubble Heroin gegeben. Für das fehlende Heroin habe er von der Frau Geld verlangt. Außerdem soll der 40-Jährige damals mit der Faust auf die Frau eingeschlagen haben. Dann soll der Angeklagte völlig ausgerastet sein und den Kopf der Wohnungsinhaberin mit einem Bügeleisen traktiert haben. Die Ehefrau erlitt neben einer Nasenbeinfraktur, einer Gehirnerschütterung auch Verletzungen im Schädel-und Rückenbereich. "Das wird wohl stimmen, aber genau weiß ich es nicht mehr", gestand der Junkie ein. Den Vorwurf, an dem Oktobertag 2007 seine Ehefrau um 150 Euro beraubt zu haben, bestreitet er allerdings.

Dann schilderte der Junkie eine jahrzehntelange Rauschgift- und Haftkarriere. Er habe sechs Therapieversuche hinter sich. Er habe etwa zehn Jahre im Gefängnis verbracht und sei auch ein paarmal aus der Haft abgehauen. Zur Zeit nehme er nichts mehr, auch kein Methadon. Das veranlasste den psychiatrischen Gutachter zu der Frage, wie er denn den Kampf gegen die Drogenabhängigkeit schaffen wolle. "Jetzt ist alles anders. Ich habe eine neue Lebensgefährtin, deshalb könnte es klappen", so die sinngemäße Antwort.

Der Prozess vor der Ersten Strafkammer wird fortgesetzt. Dann soll die Ex-Ehefrau des Angeklagten das Tatgeschehen in der Wohnung schildern.

(RP)
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