Prozess in Mönchengladbach 31-Jähriger schlug Polizist mit Faust ins Gesicht

Mönchengladbach · Dem Angeklagten droht, dauerhaft zwangseingewiesen zu werden. Doch der 31-Jährige entwickelte sich in Behandlung zum „Musterpatienten“.

 Der Prozess gegen den 31-jährigen Mönchengladbacher wird am 13. Juni fortgesetzt.

Der Prozess gegen den 31-jährigen Mönchengladbacher wird am 13. Juni fortgesetzt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Die Liste der Straftaten, die dem 31-Jährigen vorgeworfen werden, ist lang: Beleidigung, Widerstand, bewaffneter Diebstahl und immer wieder Körperverletzung und Bedrohung. Viele beschreiben den Mönchengladbacher als extrem aggressiv. Er soll in der LVR-Klinik ausgerastet sein, im Jobcenter randaliert haben. Einem jungen Polizisten schlug er laut Anklage mit der Faust ins Gesicht. Zu den Opfern seiner Gewaltausbrüche sollen ebenso seine Schwester und ein Ladendetektiv gehören.

In der Verhandlungen vor dem Landgericht war der Mann jedoch eher leise. Wurde über seine Straftaten geredet, zitterte sein rechter Arm vor Anspannung. Ab und zu weinte er lautlos. „Mir ist jetzt bewusst geworden, was ich alles in meiner Krankheit abgezogen habe. Ich wollte das nicht. Ich wollte mich immer vom Knast fernhalten“, sagte der 31-Jährige, der mehrfach in die Landesklinik eingewiesen und dem dort eine paranoide Schizophrenie attestiert worden war.

Tatsächlich war der Mönchengladbacher bis 2017 völlig unauffällig. Der Ungelernte mit einem IQ von 80, der eine Förderschule besucht hatte, arbeitete zuletzt bei der Stadtreinigung und hatte eine langjährige Beziehung. Als die zerbrach, gab es eine Wende in seinem Leben. Das bestätigten auch seine Mutter und eine seiner Schwestern, die im Zuhörerraum saßen. Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben seit seinem 15. Lebensjahr täglich Cannabis und später dazu auch Amphetamine konsumierte, verlor seinen Job und die Kontrolle über sich selbst. Und das so sehr, dass man ihn in der LVR-Klinik Rheydt als Gefahr für die Allgemeinheit sah. Doch in der Fachklinik in Essen, in der die Ärzte die Medikamenten-Dosis für den psychisch Kranken verdoppelten, soll er sich zum „Musterpatienten“ entwickelt haben. Im Prozess bestätigten zwei Mediziner, dass er freundlich und zugänglich sei, gleichwohl er seine psychische Krankheit, entweder ausgelöst durch die Drogen oder durch sie verstärkt, nicht anerkennen wolle. Laut Gutachter litt der Angeklagte unter Wahnvorstellungen, habe Stimmen gehört. Der Schweregrad seiner Krankheit sei erheblich, seine Taten aber persönlichkeitsuntypisch.

Im Gericht versicherte der 31-Jährige jedoch, dass er alles tun wolle, was ihm helfe: Therapie, Betreuung, Drogen- und Alkoholabstinenz, Medikamentenkontrolle, Entzug.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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