Prozess in Mönchengladbach Vergewaltiger aus Borussia-Fanzug muss jahrelang ins Gefängnis

Mönchengladbach · Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt bestritten – das Gericht sah die Vergewaltigung in einer Toilette eines Fanzugs aber als erwiesen an. Zeugen berichteten, dass das Opfer nach der Tat am ganzen Körper zitterte.

 Der Angeklagte im Gerichtssaal. (Archivbild)

Der Angeklagte im Gerichtssaal. (Archivbild)

Foto: dpa/Marius Becker

Es war ein Vorfall, der die gesamte Fan-Szene erschüttert hatte: Vor einem Jahr soll eine 19-Jährige in der Toilette eines Sonderzugs auf dem Rückweg von einem Auswärtsspiel vergewaltigt worden sein. Am Freitag wurde der Angeklagte wegen dieser Tat und einer gefährlichen Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Richterin verfügte zudem eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Seit dem 10. Mai musste sich ein 31-jähriger Gladbacher vor dem Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte, der aktuell bereits eine Haftstrafe wegen einer früheren Vergewaltigung absitzt, hatte die Tat bestritten und erklärt, es habe sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt. Mehrere Zeugen sagten am zweiten Prozesstag übereinstimmend aus, die junge Frau habe sich nach dem Vorfall in einem aufgelösten Zustand befunden. Ein 19-Jähriger erklärte, die Frau das erste Mal in einem der Partywagen des Zuges gesehen zu haben. Man habe etwas getrunken, sie sei dann tanzen gegangen. Nach 15 Minuten sei sie wieder zu ihm gekommen und habe angekündigt, beiden etwas zu trinken holen zu wollen. Nach etwa 30 bis 45 Minuten habe er sie wieder gesehen: Sie habe „fertig und verheult“ ausgesehen, am ganzen Körper gezittert und nicht mehr gehen können. Auf mehrfache Nachfrage, was los sei, habe sie erklärt, vergewaltigt worden zu sein. Er habe sie dann in ein leeres Zugabteil gesetzt und versucht, Freunde der Frau zu finden.

„Es hat Zeit gebraucht, bis ich wusste, was passiert ist“, so eine Freundin des Opfers. Die 19-Jährige habe unter Schock gestanden. Ein Polizeischüler, der privat in dem Fanzug mitfuhr, erklärte, sie habe geweint und gezittert. Ihm gegenüber soll sie auch erklärt haben, dass sie „glaube, ,Nein’ gesagt zu haben“, sich jedoch ansonsten nicht an Details des Übergriffs erinnern könne.

Laut seiner Aussage bei der Polizei soll die Frau gegenüber dem Zeugen gesagt haben, sie sei selbst schuld, da sie den Mann angesprochen habe. Mehrere Zeugen berichten, dass sie und der Angeklagte sich im sogenannten „Sambawagen“ des Zuges „einvernehmlich geküsst“ hätten und gemeinsam in die Toilette gegangen wären. Eine Zeugin erklärte, die Initiative sei klar von der Frau ausgegangen, sie habe mit ihm geflirtet, dem Angeklagten etwas ins Ohr geflüstert. Dann habe sie den Mann weggezogen. Dies entsprach Angaben, die der Angeklagte vor Gericht gemacht hatte.

Das Opfer, das als Nebenklägerin vor Gericht auftrat, sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Ein Sachverständiger erläuterte am zweiten Prozesstag, der Angeklagte sei bereits mehrfach wegen Taten verurteilt worden, die dieser jeweils in einem alkoholisierten Zustand begangen habe. Zu den Vorstrafen gehören unter anderem gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen sowie eine Vergewaltigung. Die Haftstrafe für letztere trat der Angeklagte zwei Tage nach den erneuten Tatvorwürfen an.

Laut Urteilsbegründung ist die Richterin überzeugt, dass der Angeklagte beide Tatvorwürfe begangen habe. Die Frau sei keine „Traumzeugin“ gewesen, habe den Übergriff aber nachvollziehbar und glaubhaft geschildert. So habe sie erklärt, den Mann zuvor angeflirtet und Richtung Toilette gezogen zu haben. Sie habe sich „keine Gedanken darüber gemacht, was dort passiert“, hätte dort klar „Nein“ gesagt. Die 19-Jährige sei bei der Tat „sehr nennenswert alkoholisiert“ gewesen – der untere Blutalkoholwert wurde mit 1,74 Promille beziffert.

Das Schöffengericht folgte in seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die Vergewaltigung eine Einzelstrafe von drei Jahren und fünf Monaten und für die gefährliche Körperverletzung in Form eines Angriffs auf einen anderen Fan wenige Stunden nach der Vergewaltigung mit einem „Werkzeug-ähnlichen Gegenstand“ acht Monate gefordert. Dem gegenüber stand die Forderung der Verteidigung: Sie hatte für die Vergewaltigung einen Freispruch, für eine einfache Körperverletzung sechs Monate Haft gefordert.

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