Prozess in Mönchengladbach Angeklagter leugnet Drogenbestellung in die JVA

Mönchengladbach · Ein Insasse der JVA Mönchengladbach soll einen Drogenschmuggel ins Gefängnis in Auftrag gegeben haben. Vor Gericht bestreitet er die Tat.

 Das Amts- und Landgericht in Mönchengladbach.

Das Amts- und Landgericht in Mönchengladbach.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Am Mittwoch ging es vor dem Amtsgericht Mönchengladbach um einen missglückten Versuch, Drogen in das Mönchengladbacher Gefängnis zu schmuggeln. Ein 28-jähriger Viersener soll per Handy einen Zeugen aufgefordert haben, ihm Rauschgift in die JVA zu schmuggeln. Als dem Boten der Zugang verwehrt wurde, habe er neun Gramm Marihuana über die Gefängnismauer geworfen, wo sie von einem Justizbeamten entdeckt wurden.

Bei einer darauffolgenden Durchsuchung holte der Angeklagte S. ein Handy sowie Ladekabel aus seiner Unterhose. Er leugnete vor Gericht, mit dem Drogenvorfall etwas zu tun gehabt zu haben. Er habe mit einem Häftling namens W. die Zelle geteilt. Diesem habe das Handy gehört. W. habe von S. verlangt, dass die Lebensgefährtin des Angeklagten Drogen in das Gefängnis schmuggelt. Dies habe S. jedoch abgelehnt. Das Handy von W. habe er unter anderem an sich genommen, um den Telefon-Verlauf „schwarz auf weiß“ zu haben, um später seine Unschuld beweisen zu können. Laut Gericht liegen Chatverläufe vor, der Besitzer des Handys gehe daraus aber nicht hervor. Der Angeklagte beteuerte erst vor Gericht seine Unschuld, ansonsten hätten laut Richter vorab „in eine andere Richtung ermittelt werden können“.

Der Zeuge, der sich als Drogen-Kurier versucht hatte, wurde bereits rechtskräftig wegen der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln verurteilt. Der 31-Jährige erklärte, den Angeklagten nicht zu kennen und sich auch an den Vorfall von vor anderthalb Jahre nicht mehr richtig erinnern zu können. Er habe damals einen Anruf von einem „flüchtigen Kumpel“ namens Ö. aus der Haft erhalten. Dieser bat ihn, Drogen, die in einem Parkhaus hinter der JVA abgelegt worden seien, zu holen. Ein erster Plan besagte, dass er die Drogen auf dem Parkplatz an eine Frau übergeben solle. Da er später als vereinbart vor Ort erschien und die Frau nicht antraf, habe er versucht, in die JVA zu kommen. Dies habe nicht geklappt, er habe dann einige Stunden später eine Nachricht erhalten, er solle die Drogen in den Innenhof der JVA werfen, was er auch gemacht habe.

Der Richter verlas die damalige Anklage gegen den Zeugen, in der von „für S. bestimmte Drogen“ die Rede ist; und der damalige Verteidiger habe erklärt, dass sein Mandant diese Vorwürfe einräume. Doch der Zeuge erklärte nochmals, dass die Drogen für seinen Bekannten Ö. gedacht gewesen seien. Der Angeklagte erklärte, dass dieser Mann ebenfalls mit ihm in einer Zelle gewesen sei. Nun sollen die zwei damaligen Mit-Insassen als Zeugen gehört werden. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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