Mönchengladbach Prozess: Gladbacher stellt Konto für einen Betrug zur Verfügung

Mönchengladbach · Die Staatsanwältin hatte kaum die Anklage verlesen, als der 23-jährige Mönchengladbacher das Geständnis wiederholte, das er bereits im Ermittlungsverfahren bei der Polizei abgelegt hatte. Der junge Mann saß im Schöffengerichtsprozess allein auf der Anklagebank, weil der Mitangeklagte erkrankt war. Dessen Verfahren trennte das Gericht gestern ab.

Der Mitangeklagte habe ihn zu der Betrugstat überredet, verteidigte sich der 23-Jährige. Er sollte ein Konto bei einer Bank einrichten lassen und später Gelder abheben. Der mitangeklagte Auftraggeber hatte ihm erklärt, er wolle sich mit einem Geschäft selbstständig machen, könne aber selbst kein Konto eröffnen, weil er verschuldet sei. Dafür sollte der 23-Jährige 500 Euro oder sogar 1000 Euro erhalten. Er ließ sich darauf ein, stellte seinen Namen zur Verfügung und eröffnete unter seinem Namen ein Konto. Als Anklagezeitraum nannte die Staatsanwältin den 5. September 2012 bis 14. September 2012. "Es sind 25 000 Euro auf dem Konto eingegangen. Jetzt kannst du das Geld abholen", wurde der Angeklagte damals aufgefordert.

Beim zweiten Mal sollte er sich 15 000 Euro am Bankschalter auszahlen lassen. Doch der Betrug wurde bald entdeckt. Die Geldsummen wurden später zurückgezahlt. Von dem versprochenen "Gewinn" sah der Angeklagte gar nichts. Stattdessen landete er jetzt wegen Bandenbetruges vor dem Schöffengericht. Die zwei Drahtzieher des Betrugsfalles sind bereits vom Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Sie sollten gestern als Zeugen gehört werden. Darauf verzichteten am Ende die Richter, weil der Angeklagte seine Tatbeteiligung ohne Wenn und Aber eingestanden hatte. Er hätte merken müssen, dass die ganze Kontogeschichte nicht in Ordnung war, so der Hinweis des Gerichts.

Bei der Urteilsfindung berücksichtigten Staatsanwältin und Gericht, dass der Angeklagte in dem Fall nur eine kleine Nebenrolle gespielt hatte. Von der versprochenen Provision erhielt er gar nichts. Der 23-Jährige stand nicht zum ersten Mal vor Gericht. Aber bisher war er wegen Körperverletzung und nicht wegen Betruges zu Geldstrafen verteilt worden. Gestern erhielt er am Ende wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der junge Mann akzeptierte sie sofort.

(RP)
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