Mönchengladbach Prozess: Gladbacher schmuggelte 17 Kilogramm Marihuana

Mönchengladbach · Zwischen November 2014 und Februar 2015 schmuggelte der Angeklagte kiloweise Drogen nach Mönchengladbach, Frankfurt und Düsseldorf. Als Kurierlohn bekam er 120 Euro oder 150 Euro.

Der 59-jährige Mönchengladbacher musste zum ersten Mal in seinem Leben auf einer Anklagebank im Gerichtssaal Platz nehmen. Aber bei den Anklagevorwürfen, die der Staatsanwalt vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts vortrug, handelte es sich keineswegs um Kleinigkeiten.

Zwischen November 2014 und Februar 2015 hatte sich der hoch verschuldete Mann von einem holländischen Drogenproduzenten als Marihuana-Schmuggler anwerben lassen. Kiloweise transportierte er die Drogen, die in Maasbree in sein Fahrzeug gepackt wurden, nach Mönchengladbach, aber auch nach Frankfurt und Düsseldorf. Als Kurierlohn bekam er 120 Euro oder 150 Euro.

Auf einer Schmuggelfahrt wurde der Gladbacher schließlich mit drei Kilogramm Marihuana im Wagen festgenommen. Sowohl bei der Polizei als auch im Gerichtssaal trat der Angeklagte sofort die Flucht nach vorne an und zeigte sich geständig. Er gab auch die Drogenfahrten zu, von denen die Polizei nichts wusste. "Ich habe aber jedes Mal nur ein Kilogramm Marihuana transportiert. Die größere Menge war eine Ausnahme am Ende", versicherte der Angeklagte. Er habe nie in die Taschen hineingesehen "Kofferraum auf, Kofferraum zu, dann bin ich losgefahren", sagte der 59-Jährige. Nur durch seine finanzielle Notlage sei er in diese Drogengeschichten hineingeraten.

Aber der Angeklagte beließ es nicht bei dem Geständnis. Im Ermittlungsverfahren half er den Polizeibeamten bei der Tataufklärung. Durch seine Hinweise konnten in Mönchengladbach drei Abnehmer von Marihuana überführt werden. Demnächst müssen sich die drei vor Gericht verantworten.

Für den Mönchengladbacher, der vorher noch nie aufgefallen war, wurde am Ende die Kronzeugenregelung angewandt. Das Gericht verurteilte den 59-Jährigen wegen Einfuhr von Drogen und Beihilfe zum Rauschgifthandel in 15 Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. "Ohne Kronzeugenregelung hätten Sie mit acht Jahren Haft rechnen können", sagte der Kammervorsitzende Helmut Hinz.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort