Mönchengladbach Prozess: Ehepaar stahl Altkleider aus Containern - Polizist sah es

Mönchengladbach · Lächelnd nahm das Ehepaar vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht auf der Anklagebank Platz. Der 50-jährige Mönchengladbacher und dessen Ehepartnerin (42) waren sich offenbar keiner Schuld bewusst. Gelassen reagierten die Eltern von zwei Kindern auch dann noch, als die Anklage verlesen wurde. Die Staatsanwältin warf den Angeklagten vor, am 26. Oktober vergangenen Jahres auf dem Parkplatz eines Supermarktes aus einem Container säckeweise Altkleidung gestohlen zu haben.

"Nein", rief die 42-Jährige sofort. Es sei alles ganz anders gewesen. Zunächst habe man im Supermarkt eingekauft. "Dann habe ich die gebrauchte Kleidung meiner acht Jahre alten Tochter in den Container geworfen", erinnert sich die Mutter. "Die ist nämlich inzwischen so dick geworden", fügte sie hinzu. Keinesfalls würde sie in fremden Müllsäcken wühlen, ergänzte die Frau. "Wir standen damals nur neben unserem Wagen und dem Container. Wir haben eine Zigarette geraucht", erklärte die Angeklagte im Gerichtssaal. Der Ehemann, ein arbeitsloser Gärtner, bestätigte die Aussage seiner Frau.

Danach rief der Richter einen Polizeibeamten aus Mönchengladbach in den Zeugenstand. Der 38-Jährige hatte damals das Ehepaar mit seinen Kindern am Container beobachtet. Ein Kind habe damals mehrere Säcke mit Altkleidung aus dem Container an die Eltern weitergereicht. "Die Angeklagten packten die gestohlenen Sachen in ihren Wagen. Die Familie stieg ein. Sie fuhren stadteinwärts davon", schilderte der Zeuge. Der Polizeibeamte merkte sich das Autokennzeichen, das von den Angeklagten bestätigt wurden. Der 38-Jährige verfolgte daraufhin das Fahrzeug, konnte aber am Ende nicht dranbleiben. "Ich war ja privat unterwegs, sie entwischten mir", erinnerte sich der Polizeibeamte.

Trotz dieser glaubwürdigen Zeugenaussage bestritten die vorbestraften Angeklagten auch weiterhin den Diebstahl. Doch das Gericht glaubte dem Zeugen und verurteilte die beiden wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu Geldstrafen. Der Ehemann soll 400 Euro zahlen. Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 240 Euro verurteilt.

(RP)
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