Mönchengladbach Prozess: Drogen an 15-Jährige verkauft

Mönchengladbach · Immer wieder warf der Mann auf der Anklagebank ängstliche Blicke in den Zuschauerraum. Dort saß dessen Lebensgefährtin mit einem kleinen Kind. Kein Wunder. Denn die Staatsanwältin warf dem Gladbacher (42) unerlaubte Abgabe von Drogen an Minderjährige in acht Fällen und gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in neun Fällen vor. Doch der 42-Jährige zögerte nicht. Er legte sofort los: "Ich will mich zu der Anklage bekennen".

Allerdings habe er sich keine Gedanken über das Alter der Jungen gemacht. Er gab sofort zu, 2012 und 2013 Marihuana, jeweils ein Gramm für zehn Euro, an zwei 15-jährige Jungen verkauft zu haben. Außerdem waren bei einer Durchsuchung am 7. März 2013 im Wohnzimmerschrank des Gladbachers 68,6 Gramm (84 abgepackte Verkaufseinheiten) gefunden worden.

Ebenso rückhaltlos gestand der Mann vor dem Schöffengericht gestern ein: "Etwa vier Jahre lang habe ich selbst Marihuana konsumiert, Aber seit dem Tag, als die Polizei zu mir kam, habe ich damit nichts mehr zu tun. Ich konsumiere nichts mehr". Als ihm die Staatsanwältin vorhielt, dass der Gesetzgeber die "unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige" als Verbrechen wertet und mit einer einjährigen Mindestfreiheitsstrafe ahndet, wurde der Angeklagte blass.

So beantragte die Anklagevertreterin schließlich für den mehrfach vorbestraften Gladbacher eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Dafür gibt es keine Bewährung mehr. Der Verteidiger setzte sich für seinen Mandanten ein und gab zu bedenken, dass der 42-Jährige seit zehn Jahren erstmals wieder einen festen Arbeitsplatz als Lagerist habe, der bei einer Strafe ohne Bewährung gefährdet wäre.

Am Ende verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung. Ein Bewährungshelfer wird ihn in den nächsten drei Jahren begleiten. Außerdem muss er eine Geldbuße von 1000 Euro an die Drogenberatung Mönchengladbach zahlen. Sichtlich erleichtert akzeptierte der 42-Jährige das Urteil sofort.

(RP)
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