Mönchengladbach Prozess: Bestellerin wartete vergeblich auf ihre Pakete

Mönchengladbach · Im November 2011 hatte eine Mönchengladbacherin bei einem bekannten Versandhaus eine Playstation und einen Zwillingspuppenwagen bestellt. Der Kurierdienst hatte die 36-Jährige informiert, dass die Ware sich auf dem Weg befände und bald ausgeliefert werde.

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Doch die Bestellerin wartete vergebens. Der Kurier, der ihr die Pakete damals liefern sollte, musste sich jetzt vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten. "Ja, ich habe die Pakete ausgeliefert", gab der Angeklagte (39) sofort zu. Aber er habe vergeblich an der Tür der Bestellerin geklingelt.

Tatsächlich habe er an allen Wohnungstüren im Haus geklingelt. Auch Nachbarn habe er nicht erreichen können. "Deshalb stellte ich die Ware vor die Tür der Kundin", erklärte der 39-Jährige. Außerdem habe er den Auslieferungs-Nachweis mit einem falschen Namen unterschrieben: "Da habe ich etwas hingekritzelt". Er müsse täglich 100 bis 150 Pakete ausliefern. In solch einem Fall hätte er noch mal fahren müssen, verteidigte sich der Angeklagte. "Da habe ich einen Fehler gemacht", gab er schließlich zu. Die Bestellerin wandte sich vergeblich an die Nachbarn. Aber keiner hatte ein Paket angenommen. Am Ende waren die Pakete verschwunden. Der Kurierdienst musste sie erneut beschaffen und ein zweites Mal ausliefern. Der Angeklagte musste auf einen Teil seines Lohnes verzichten und sich außerdem wegen Urkundenfälschung und Untreue vor Gericht verantworten.

Bei der Urteilsfindung wurden die eher unfreiwilllige Wiedergutmachung und das Geständnis des Mönchengladbachers berücksichtigt. Negativ senkte sich die Waagschale, als die sieben Vorstrafen im Gerichtssaal bekannt wurden. Vor allem als Betrüger war der Angeklagte in der Vergangenheit aufgefallen. Am Ende schloss sich das Gericht dem Staatsanwalt an und verurteilte den Kurier zu einer Geldstrafe. Der 39-jährige Familienvater muss insgesamt 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro) zahlen.

(RP/ac)
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