Mönchengladbach Prozess: Aus Liebe 80.000 Euro veruntreut?

Mönchengladbach · Wegen gewerbsmäßiger Untreue hat das Mönchengladbacher Schöffengericht jetzt eine frühere Mitarbeiterin des Jobcenters zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.

Zunächst saßen drei Frauen vor dem Schöffengericht auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte Mutter und Schwester der Ex-Jobcenter-Mitarbeiterin der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Untreue. Bald war aber klar, dass die Verwandten arglos mit hineingeraten waren. Die Angeklagte hatte die EC-Karten von Mutter und Schwester benutzt, um Gelder auf Konten hin- und herschieben zu können. Für die beiden Familienmitglieder endete der Prozess mit Verfahrenseinstellung und Freispruch.

Haupttäterin war die junge Frau im Gladbacher Jobcenter. Deren Aufgabe war es, Gelder an Leistungsempfänger auszuzahlen. Im Gerichtssaal gab die Angeklagte zu, sich im Amt Gelder beschafft zu haben, obwohl es dafür keine Leistungsansprüche gab. Insgesamt 80.000 Euro soll die junge Frau in den Jahren 2010 bis 2012 veruntreut haben, als sie zunächst die ausgezahlten Summen auf den Konten von Mutter und Schwester platzierte und später wieder abhob.

Aus einem psychiatrischen Gutachten wurde bekannt, dass die intelligente Angeklagte an einer massiven borderline-artigen Persönlichkeitsstörung, an Verlust-Ängsten und mangelndem Selbstwertgefühl leidet. Offenbar wollte die Frau einen Studenten mit wertvollen Geschenken an sich binden und ihm zu einem gehobenen Lebensstil verhelfen. Die therapierwillige Mönchengladbacherin sei in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt, war der Sachverständige überzeugt. Er empfahl ihr eine Verhaltenstherapie. Am Ende blieb es für die Ex-Jobcenter-Mitarbeiterin bei der zweijährigen Bewährungsstrafe.

Allerdings muss sie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und den angerichteten Schaden mit monatlichen Raten von 500 Euro wieder gut machen. Die Vorsitzende des Schöffengerichts hatte kaum die letzten Sätze des Urteils gesprochen, als die Angeklagte bereits Rechtsmittel-Verzicht erklärte.

(RP)
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