Mönchengladbach Prozess: 68-jährige Ärztin überlebte Überfall schwer verletzt

Mönchengladbach · Im Prozess vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts schaute die 68-jährige Zeugin immer wieder auf den Mann auf der Anklagebank. Der Staatsanwalt beschuldigt den Rumänen (34), in der Nacht zum 12. Dezember 2010 mit einem unbekannten Mittäter in das Haus der Grevenbroicherin eingebrochen zu sein.

Die Einbrecher sollen damals die im Haus allein lebende Bewohnerin in ihrem Schlafzimmer mit massiver Gewalt überfallen und lebensbedrohlich verletzt haben. Das Opfer erlitt ein Schädelhirntrauma, drei Rippenbrüche, massive Gesichtshämatome und multiple Prellungen. Die Ärztin konnte sich auch gestern im Gerichtssaal weder an den Einbruch noch an die brutalen Attacken erinnern. "Nur Angst, einfach Angst ist mir geblieben", so die zierliche Frau, deren Körper mit Hämatomen übersät gewesen sein muss. Ein Jahr nach dem Verbrechen verkaufte sie das Haus.

Die Täter hinterließen damals im Haus ein regelrechtes Chaos und erbeuteten unter anderem einen Laptop, mehrere Schlüssel und ein Mobiltelefon. Mit dem Fahrzeug aus der Doppelgarage des Hauses verschwanden die Einbrecher. Der Angeklagte ließ gestern durch einen Dolmetscher erklären, er habe mit der Sache nichts zu tun. Er habe damals illegal in einem Club als Türsteher gearbeitet.

Aber einem Augenzeugen fiel der gestohlene silberfarbige Wagen auf, der wochenlang auf einem Parkplatz in Pulheim abgestellt war. Weil das fremde Fahrzeug auf seinem gemieteten Parkplatz stand, verständigte der 43-Jährige nach ein paar Wochen die Polizei. Die reagierte mit der Aussage "Der Wagen ist heiß" und ließ das Fahrzeug abholen. Im Auto entdeckten die Beamten DNA-Spuren, Diese Spuren wurden, dank internationaler polizeilicher Zusammenarbeit, mit den Daten spanischer DNA-Register verglichen. So geriet der Rumäne als Benutzer des gestohlenen Pkw in Verdacht. Außerdem gab es eine Übereinstimmung der Spuren mit DNA-Daten in Wien. Die Österreicher übergaben den 34-Jährigen den deutschen Behörden.

Zunächst hatte der Angeklagte behauptet, zur Tatzeit habe er in einem spanischen Gefängnis eine Haftstrafe abgesessen. "Hier war er nicht", erklärten dagegen sinngemäß die spanischen Kollegen. Der Prozess vor dem Mönchengladbacher Landgericht soll am 25. Februar fortgesetzt werden.

(RP)
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