Prozess gegen Google Professor fühlt sich verleumdet

Mönchengladbach · Vor dem Landgericht Mönchengladbach geht es seit Donnerstag um einen Streit zwischen einem Professor und dem US- Suchmaschinenbetreiber Google. In diesem Zivilprozess, der von massivem Interesse der Medien begleitet wird, verklagt der 71-Jährige Google wegen Verleumdung und Beleidigung.

Der Kläger verlangt von dem Konzern, in seiner Trefferliste einen Artikel über den Professor aus dem Heinsberger Raum nicht mehr zu zeigen. Der besagte Artikel enthalte ehrverletzende Äußerungen, so die Klage des 71-Jährigen, der inzwischen in Berlin leben soll. Der Experte für Nationalsozialismus und Rechtsextremismus, mit einer Professur an der Düsseldorfer Uni, soll "Teil des bundesdeutschen Stasinetzwerkes" sein, wird im Artikel behauptet. Weiter heißt es, die Universität habe den Kläger entlassen. Auch das wertet der inzwischen emeritierte Professor als hässliche Verleumdung.

Bereits zu Prozessbeginn wies die Kammervorsitzende darauf hin, dass der Professor möglicherweise nicht Google, sondern den Verfasser des Artikels und den Haus-Provider hätte verklagen müssen. "Es geht doch nur um den Link. Es gibt keine inhaltliche Bewertung von Google. Da fehlt die Störereigenschaft. Außerdem müsse man Google die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit zugestehen", so die Hinweise von der Richterbank. "Aber den Verfasser des Artikels und den Verantwortlichen für den Internet-Eintrag hatten wir doch bereits wegen Verleumdung angezeigt", reagierte sinngemäß der Anwalt des Klägers. Aber das Verfahren sei von einem Aachener Gericht wegen Nichterreichbarkeit der Beklagten eingestellt worden, so der Anwalt. Ein angesehener Kölner Journalist sei in der Vergangenheit als Urheber des Artikels verdächtigt worden, habe das jedoch glaubhaft bestreiten können.

Urteil im September

Am Ende der Verhandlung versicherte der Kläger erneut: "Das Verfahren soll durchgeführt werden." Die Google-Anwälte sollen bis zum 22. August den Schriftsatz der Beklagten einreichen, forderte am Ende die 10. Zivilkammer des Landgerichts. Am 5. September wollen die Gladbacher Richter eine Entscheidung verkünden. "Die Aussicht auf Erfolg dieser Klage ist voraussichtlich nicht sehr hoch", meinte Sprecher Alberring. Google sei möglicherweise der falsche Beklagte.

(RP)
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