Mönchengladbach Postbank um 45 000 Euro geschädigt

Mönchengladbach · Zu zwei Jahren und acht Monaten Haft hat das Mönchengladbacher Schöffengericht gestern einen gewerbsmäßigen Betrüger verurteilt. Für den 38-jährigen Angeklagten war der Urteilsspruch am Ende keine Überraschung mehr. War er doch nach einer Höchststrafen-Vereinbarung verkündet worden. Nach dem Geständnis des vorbestraften Jülichers waren Gericht und Staatsanwaltschaft überzeugt, dass der Angeklagte vor zwei Jahren die Postbank um 45 940 Euro betrogen hat.

Umfangreiche Anklageschrift

Nachdem die Staatsanwältin gestern die umfangreiche Anklage – 25 Fälle – verlesen hatte, gab sich der 38-Jährige als Mit-Täter zu erkennen. Mit manipulierten Sparbüchern hatte er im Juni 2006 bei mehreren Postbank-Filialen Gelder abgehoben, für die keine Deckung vorhanden war. „Das waren Luftbuchungen“, gab der Mann zu, der in der Vergangenheit bereits wegen Betruges und als Geldfälscher jahrelange Gefängnisstrafen verbüßen musste. Aber er sei nicht allein für die Betrugsgeschichten verantwortlich, erklärte er gestern und belastete erstmals seine Komplizen.

Die Sparbücher wurden vor zwei Jahren in einer Postbank-Partnerfiliale in Arsbeck manipuliert. Die Betreiberin der Filiale und deren Ehemann seien damals beteiligt gewesen. Der Ehemann habe die Einzahlungen in den Computer eingegeben und anschließend die Summen in die Sparbücher eingetragen. Mit 13 solcher Sparbücher sei er dann losgezogen und habe die Summen bei 25 Gelegenheiten abgehoben, so gestern der Angeklagte. Das Ehepaar ist allerdings seit zwei Jahren auf der Flucht. Der Mann soll sich in der Türkei verbergen. Die frühere Filialleiterin soll inzwischen verstorben sein.

Offensichtlich war der Jülicher gestern entschlossen, endlich einen Schlussstrich zu ziehen. Er wiederholte ein früheres Geständnis. Der flüchtige Ehemann habe ihn damals auch um Geld betrogen. Trotzdem sei ihm natürlich klar gewesen, dass er sich auf Kosten der Postbank „sein“ Geld zurück holen wollte.

Am Ende versprachen ihm die Mönchengladbacher Richter Haftverschonung bis zum Strafantritt. Allerdings müsse er dann eine Kaution in Höhe der Schadenssumme von 45 940 Euro hinterlegen. Nach dem abgeschlossenen Verfahren soll die Summe zur Schadenswiedergutmachung eingesetzt werden. Diesen Bedingungen der Höchststrafen-Vereinbarung hatte der Angeklagte bereits vor der Urteilsverkündung zugestimmt.

Der flüchtige Ehemann wird sich wahrscheinlich demnächst ebenfalls vor einem Mönchengladbacher Gericht verantworten müssen. Die Türkei will den Komplizen ausliefern.

(RP)
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