Mönchengladbach Polizei nimmt junge Räuberbande fest

Mönchengladbach · Der Haupttäter ist 17 Jahre alt, seine Komplizen sind 15 und 19 Jahre. Vier Jugendliche stehen im Verdacht, zwei Raubüberfälle auf Jugendliche innerhalb von nur zwei Stunden begangen zu haben. Einen Monat ermittelte die Polizei, dann nahm sie das Quartett fest.

Am 13. März wurden zunächst zwei 17-Jährige Opfer der Bande. Am frühen Abend waren die beiden Jugendlichen in Rheindahlen an der Geusenstraße unterwegs. Plötzlich wurden sie von dem Quartett angehalten. Der Rädelsführer der Gruppe, ein 17-Jähriger aus Rheindahlen, packte einen der Angesprochenen am Kragen und forderte Geld. Dabei nahmen seine drei Begleiter ebenfalls eine drohende Haltung ein. Einer zog dann einem der 17-Jährigen sein Portemonnaie aus der Hosentasche und raubte daraus einen kleinen Geldbetrag.

Geschlagen und beraubt

Anschließend zog das Quartett weiter und fuhr mit einem Bus in die Mönchengladbacher Innenstadt. In diesem Bus trafen sie auf einen 15-Jährigen aus Dorthausen. Dieser sollte ebenfalls Opfer der Gruppe werden. Zunächst griffen die vier den Jugendlichen verbal an. Sie fragten nach seinen Wertsachen und verpassten dem 15-Jährigen noch im Bus eine Ohrfeige. Als der Junge gegen 18.45 Uhr an der Bahnstraße aus dem Bus stieg, folgte ihm das Quartett, hielt ihn zunächst fest und zog ihn dann auf einen nahen Spielplatz. Dort wurde er von den jungen Tätern festgehalten und nach Wertsachen durchsucht. Dabei wurde sein Handy aus der Hosentasche geraubt. Anschließend wurde das Opfer noch von dem Rädelsführer geschlagen. Als der 15-Jährige zu Boden fiel, wurde er außerdem noch vom 15 Jahre alten Bruder des Haupttäters getreten. Danach ließ man von ihm ab.

Die vier Räuber wurden jetzt bei der Polizei zu den Beschuldigungen vernommen, wobei sie teilweise geständig sind. Es handeltsich um besagten 17-jährigen Haupttäter, einem bekannten jugendlichen Intensivtäter, seinen 15-jährigen Bruder und zwei 19-Jährige aus Rheindahlen und Holt.

Die vier wurden nach ihren Vernehmungen und weiteren polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Entsprechende Strafverfahren sind eingeleitet.

(RP)
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