Mönchengladbach Polizei fand bei betrunkenem Fahrer auch noch Cannabis

Mönchengladbach · Am 24. März vergangenen Jahres geriet der fünffache Vater (38) an der Vorster Straße in eine Polizeikontrolle. Dabei entdeckten die Beamten nicht nur, dass der Fahrer stark alkoholisiert und ohne Führerschein unterwegs war. In den Taschen des arbeitslosen Pflasterers entdeckten sie außerdem 13,4 Gramm Marihuana.

Wegen unerlaubten Drogenbesitzes musste sich der Hartz-IV-Empfänger deshalb gestern vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verantworten. Auch wegen der Trunkenheitsfahrt muss der 38-Jährige demnächst noch vor Gericht erscheinen.

Gestern ging es allein um das Betäubungsmittel, über dessen Herkunft der Angeklagte nichts sagen wollte. "Es ist für den Eigenkonsum bestimmt", versicherte der Mönchengladbacher eifrig. "Nach einer langjährigen Alkohol- und Drogenabhängigkeit will der Angeklagte nunmehr eine Therapie machen", versicherte der Verteidiger des 38-Jährigen. "Im August habe ich eine Entgiftung gemacht. Jetzt kümmere ich mich um eine Therapie" erklärte der angeklagte Familienvater. Dass es ernsthafte gesundheitliche Probleme sind, die ihn dazu zwingen, gab der Junkie ebenfalls zu.

Nachdem die Richterin das Vorstrafenregister des Mannes verlesen hatte, war für alle im Gerichtssaal klar, dass er bereits dreimal auf Trunkenheitsfahrten ohne Führerschein erwischt worden war. "Ich hatte doch noch nie einen Führerschein", gab der Angeklagte eher kleinlaut zu. Am Ende verurteilte das Gericht den 38-Jährigen wegen unerlaubten Drogenbesitzes zu drei Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung. Aber er muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, sich um Arbeit bemühen und sich zwei Monate nach dem Urteil um eine Therapie bemühen. Sonst wird die Bewährung widerrufen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort