Mönchengladbach Pier-Prozess: „Für Patientin habe ich alles getan”

Mönchengladbach · Auch am vierten Prozesstag vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht ließ der frühere Chefarzt der Sankt Antonius Klinik in Wegberg, Dr. Arnold Pier (53), die Anklagevorwürfe durch seine Anwälte zurückweisen.

Prozess gegen Ex-Chefarzt Dr. Arnold Pier
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Der Mediziner, der sich unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung verantworten muss, machte am Donnerstag Angaben zum besonders tragischen Fall einer 83-jährigen Patientin.

Ende März 2006 war die Frau nach mehreren Eingriffen im Wegberger Krankenhaus gestorben. In diesem Fall wirft die Staatsanwaltschaft dem 53-Jährigen gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Die 83-Jährige war am 10. März 2006 vom Hausarzt in die innere Abteilung der Klinik eingeliefert worden. Bei einer Darmspiegelung wurden gutartige Polypen festgestellt und teilweise entfernt. Die restlichen Polypen sollten bei einer Operation entfernt werden.

Die Patientin kam in die chirurgische Abteilung von Arnold Pier. In diesem Fall werfen die Staatsanwälte dem Angeklagten vor, einen übereilten und zu schweren Eingriff an der Frau vorgenommen zu haben. Der Angeklagte soll Zeichen einer Herzinsuffiziens nicht erkannt haben und ihr keine herzstützenden Medikamente gegeben haben. Der Ex-Chefarzt soll die falsche Operationstechnik gewählt haben. Außerdem soll er zur Wunddesinfektion frischen Zitronensaft eingesetzt und damit das Leiden der Patientin verstärkt haben.

Im Brustton der Überzeugung wies der Angeklagte am Donnerstag diese Vorwürfe der Anklage zurück. "Die Patientin litt an einer schlimmen Sepsis, die man schwer beherrschen kann”, erinnerte sich Arnold Pier. Aber er habe alles getan, um ihr zu helfen. Anzeichen einer Herzinsuffiziens habe er nicht gesehen: "Sie litt weder an Atemnot noch an Ödemen”. Zitronensaft sei keimfrei und ein gutes Mittel mit antibakterieller Wirkung.

Offensichtlich konnte der 53-Jährige die Kritik an der Methode nicht verstehen. "Der Einsatz von Zitronensaft hat weder den Tod der Patientin begünstigt noch vorzeitig herbeigeführt”, war sich der unaufgeregte Angeklagte sicher.

(RP)
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