Mönchengladbach Pärchen finanzierte Drogensucht mit Einbrüchen

Mönchengladbach · Ein 37-jähriger Moerser und eine 24 Jahre alte Mitangeklagte sollten sich wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls in sechs Fällen vor dem Schöffengericht verantworten. Zum Prozess war allerdings nur die Frau gekommen. Der Mann war der Gerichtsverhandlung unentschuldigt ferngeblieben.

Laut Anklage soll das ehemalige Pärchen in der Zeit zwischen September und Dezember 2013 seine Amphetaminsucht durch Einbrüche in Viersen finanziert haben. So sollen die beiden unter anderem in ein Blumengeschäft an der Dülkener Straße, einen Imbiss an der Gladbacher Straße und in den Keller eines Mehrfamilienhauses an der Hochstadenstraße eingebrochen sein. Außerdem sollen sie zwei Autos gestohlen haben.

Die 24-jährige Angeklagte, die damals intensiv Amphetamine konsumiert hat, bestritt die Vorwürfe der Staatsanwältin nicht. Sie habe Schmiere gestanden und sei dabei gewesen. Aber an Einzelheiten könne sie sich nicht mehr erinnern. Und an dem Diebstahl eines Autos, bei dem der Zweitschlüssel des Fahrzeuges aus dem Haushalt ihrer Mutter nach einem Einbruch verschwand, habe sie sich keinesfalls beteiligt. Der damalige Freund und verschwundene Mitangeklagte soll den Wagen damals gefahren haben.

Der Besitzer des gestohlenen Pkw, ein 30-jähriger Waldnieler, erinnerte sich in seiner Aussage, dass sein Fahrzeug und der Zweitschlüssel damals plötzlich "weg waren". "Zwei Leute sollen mit dem Wagen gefahren sein und sich damals sogar eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert haben", so der Zeuge. Erst nach einem Jahr sei das Fahrzeug schließlich wieder aufgetaucht.

Aber an diesem Fall wollte die Angeklagte nicht beteiligt gewesen sein. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte der 24-Jährigen eine starke Abhängigkeit von Amphetaminen. Aber inzwischen habe die Frau eine erfolgreiche Therapie absolviert. Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt könne nunmehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Am Ende schloss sich das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin an und verurteilte die Angeklagte wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls in fünf Fällen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung. Vom Vorwurf des Autodiebstahls wurde die Frau freigesprochen. Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungschance erhielt die 24-Jährige, weil sie inzwischen nach einer Therapie drogenfrei lebt und eine Umschulung zur Tierpflegerin begonnen hat.

Auch in der Bewährungszeit muss sie regelmäßige Drogenscreenings absolvieren. Die Frau akzeptierte das Urteil sofort.

(RP)
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