Mönchengladbach Opfer des Betrügers war der Bruder
Mönchengladbach · Staunend verfolgten die Zuhörer gestern im Gerichtssaal den ausführlichen Vortrag des Staatsanwalts. Da war von jahrelangen Betrügereien und Urkundenfälschungen - hauptsächlich im Internet -die Rede. Der Mönchengladbacher auf der Anklagebank´ließ sich allerdings keine Gemütsregung anmerken. Lässig saß der 25-Jährige im dunklen Anzug neben dem Verteidiger. Dann gab der frisch gebackene Vater sinngemäß zu: „Ja, das habe ich alles gemacht.“ Leidtragender sei vor allem sein Bruder. „Ich habe mich entschuldigt und versuche alles wieder gut zu machen“, ergänzte der Angeklagte das Geständnis. In den meisten Fällen hatte er die Personalien des Verwandten angegeben und sich im Internet Kredite und Waren erschwindelt. Einige Fälle scheiterten im Versuch. Der Bruder war das ahnungslose Opfer. Mit den Angaben der eigenen Personalien wäre der verschuldete Angeklagte sofort aufgefallen, hatte er doch bereits 2005 den Offenbarungseid geleistet. Doch er hantierte nicht nur mit fremden Personalien. Er verwendete gefälschte Urkunden und ließ falsche Papiere herstellen. So besorgte er sich beim Einwohnermeldeamt mit der Geburtsurkunde des Bruders einen Pass auf dessen Namen und legte das falsche Dokument bei einer Bank vor. Damit ließ er ein Geldmarkt-Konto einrichten. In einem anderen Fall trug sich der phantasiebegabte Fälscher in einem Mietvertrag als Mieter einer Rheydter Wohnung ein. Als Vermieterin nannte er einen erfundenen Namen. Damit ging er zum Arbeitsamt und beantragte mit Erfolg Mietzuschüsse.
Doch der Angeklagte legte gestern nicht nur ein rückhaltloses Geständnis ab. Ebenso schonungslos schilderte er auch den bisherigen gescheiterten Lebensweg. Nach dem Realschulabschluss an einer Privatschule begann er eine Ausbildung zum Erzieher. „Die brach ich ab, aus Dummheit“, ergänzte der 25-Jährige. Danach habe er sich nur noch hängen lassen, Marihuana und Alkohol konsumiert. Gestern legte er dem Richter einen Arbeitsvertrag vor. In ein paar Wochen will er als Bauhelfer den Lebensunterhalt für sich und seine kleine Familie bestreiten. Am Ende verhängte das Schöffengericht aus formalen Gründen zwei Freiheitsstrafen -von jeweils zwei Jahren und 17 Monaten. Beide Strafen setzte das Gericht zur Bewährung aus. Außerdem muss der künftige Bauhelfer 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten.