Mönchengladbach Obdachloser erstochen: Angeklagter gesteht

Mönchengladbach · "Ich sitze hier, weil mir ein Unfall passiert ist", erklärte der Angeklagte (34) gestern zu Prozessbeginn vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht. Tatsächlich wirft der Staatsanwalt dem 34-jährigen Viersener Totschlag vor. Am 7. Februar soll der Mann in seiner Wohnung einen Obdachlosen, dessen Namen er nicht einmal kannte, mit einem Messerstich getötet haben.

Zunächst schilderte der Angeklagte seinen bisherigen Lebensweg. Bereits als 19-Jähriger habe er Haschisch und Amphetamine konsumiert. Aber seit vier Jahren sei Schluss mit den Drogen. "Doch als man mir den Führerschein weggenommen hat, habe ich mit Alkohol angefangen", ergänzte der 34-Jährige.

Auch bei der Tat am 7. Februar habe Alkohol eine Rolle gespielt, so der Viersener im Gerichtssaal. Kurz vor Ladenschluss lernte er das spätere Opfer in einem Viersener Supermarkt kennen. Dessen Gesicht sei ihm bekannt vorgekommen. Der Mann habe ihn angesprochen: "Kann ich bei dir übernachten ?"

Der Angeklagte willigte ein: "Ich kenn dich doch aus der Therapie." In der Wohnung des Vierseners aßen die beiden Männer zusammen und leerten zusammen eine Flasche Jägermeister, die sie im Supermarkt gekauft hatten.

Der Gast verschwand im Badezimmer. Als der Obdachlose wieder auftauchte, fiel ihm ein Duschradio des Wohnungsinhabers aus der Tasche. Er wolle keinen Dieb in der Wohnung, rief der 34-Jährige und forderte den Obdachlosen auf, die Wohnung sofort zu verlassen. Doch der griff nach einem Schraubenzieher. Der Angeklagte bekam Angst: "Damit wollte der auf mich losgehen".

Er ging in die Küche und nahm zwei Messer aus der Schublade. "Ich wollte dem Mann nur Angst machen", so der Angeklagte. Er habe die zwei Messer in der linken Hand gehalten: "Und dann ist der andere mir direkt ins Messer gelaufen." Vorher habe der Gast mit dem Schraubenzieher nach ihm geworfen. Doch außer der tödlichen Stichverletzung hatten Ärzte weitere Verletzungen im Bauchraum des Opfers entdeckt. Danach befragt verstummte der Angeklagte.

Nach einer Beratungspause mit seinem Verteidiger änderte der Angeklagte sein Aussageverhalten und ließ durch seinen Anwalt Hendrik Rente erklären: "Ich habe zugestochen". Der Gast sei ihm nicht ins Messer gelaufen. Als das Opfer nach dem tödlichen Stich zusammenbrach, habe er Panik bekommen.

Dann habe er die Messer gesäubert und wieder in die Schublade gelegt. Eine Nachbarin hatte Poltergeräusche gehört und klingelte. Sie rief die Polizei. Im Haus sei der Angeklagte als netter Nachbar bekannt gewesen, so die Aussage einer Mitbewohnerin.

(RP)
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