Mönchengladbach Noch kein Urteil nach Kiosk-Streit

Mönchengladbach · Im Verfahren um den gewaltsamen Tod eines Schwarzafrikaners nach einer Schlägerei in der Altstadt sagten gestern Freunde des Opfers aus. Aufgrund mehrerer Beweisanträge ist ein Ende des Prozesses nicht abzusehen.

Auf der Anklagebank sitzen drei Mitglieder einer aus der Türkei stammenden Familie, die an der Waldhausener Straße einen Altstadt-Kiosk betreibt. Der Staatsanwalt wirft ihnen unter anderem Beteiligung an einer Schlägerei vor. Hauptvorwurf ist allerdings "Körperverletzung mit Todesfolge".

In der Nacht zum 22. Mai 2011 hatte sich vor dem Kiosk ein Streit zu einer Schlägerei entwickelt. Für einen 21 Jahre alten Schwarzafrikaner endete die Auseinandersetzung tödlich. Nach einem Faustschlag durch den Sohn (21) soll das Opfer zu Boden gefallen sein. Dabei erlitt es einen Schädelbasisbruch und erlag nach mehreren Notoperationen seinen schweren Verletzungen.

"Nicht mehr nüchtern"

Sowohl der Vater (50) als auch der Sohn (21) verfolgen den Prozess schweigend. Dagegen hatte die mitangeklagte Mutter (48) berichtet, dass sie das spätere Opfer und dessen Freunde in der Mainacht aus dem Kiosk gewiesen habe, weil sie nicht mehr nüchtern waren. Die drei Männer hätten sie geschubst. Sie habe daraufhin ihren Mann verständigt. Der habe die jungen Männer rausgeworfen, habe aber dann selbst einen Schlag ins Gesicht erhalten.

Der Vater hatte ein Attest vorgelegt, in dem ihm Hämatome am Auge bescheinigt werden. Aber keiner der Begleiter des Schwarzafrikaners will den Vater geschlagen haben. Deshalb wurde gestern nach einem Beweisantrag der Nebenklage ein Ehepaar als Zeugen gehört. "Unser Sohn war der beste Freund des Opfers", erklärten die beiden Gladbacher. Zwei Tage nach der Schlägerei waren sie abends zum Kiosk gefahren. "Das habt ihr schön hingekriegt, der Junge ist tot", warfen sie den beiden Kioskbetreibern vor. Im Gerichtssaal waren sich die beiden gestern völlig sicher: "Der Vater hatte keinerlei Verletzungsspuren im Gesicht."

Dem Sohn des mitangeklagten Ehepaares wirft der Staatsanwalt außerdem vor, den 22-jährigen Begleiter des Schwarzafrikaners nach der Schlägerei auf seinem Weg durch die Altstadt mit Tritten verletzt zu haben. Doch der Sohn hatte seinem Verteidiger versichert, er habe ein Alibi und sei es nicht gewesen. Er habe sich noch vor dem Kiosk aufgehalten, als Vermessungsbeamte den Tatort untersuchten. Aber die Beweisanträge der Verteidigung, die eine Ortsbesichtigung und die Zeugenvernehmung der Vermessungsbeamten forderten, wurden vom Gericht zurückgewiesen.

Der beste Freund des Opfers wurde gestern nach einem weiteren Beweisantrag erneut als Zeuge gehört. Dabei bestätigte der 22-Jährige noch einmal, dass er damals in der Tatnacht auf seinem Weg zur Polizei an der Aachener Straße vom Sohn der türkischen Familie angegriffen worden sei.

(RP/rl)
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