Mönchengladbach Noch kein Ergebnis im Streit zwischen Minto und Juwelier

Mönchengladbach · Vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts fand gestern der erste Güte-und Verhandlungstermin des Prozesses statt, in dem der Juwelier Krebber das Einkaufszentrum Minto auf Schadenersatz verklagt. Der Kläger ist dort Mieter. Am 15. September 2016 war es in dem Juweliergeschäft zu einem Einbruchsversuch gekommen, und das nicht zum ersten Mal. Unbekannte Täter versuchten seinerzeit einzudringen, indem sie einen Gullydeckel in eine Schaufensterscheibe warfen. Die Einbrecher machten zwar keine Beute, aber die Scheibe musste erst mal provisorisch verschlossen werden. Es wurde eine neue Scheibe bestellt, die bei der Lieferung beschädigt wurde. Schließlich wurde dann am 6. Dezember 2016 eine neu angefertigte Scheibe eingesetzt.

Deshalb verlangt nun der Kläger im Zivilverfahren Ersatz für die Schäden, die ihm durch den nicht vertragsgemäßen Zustand des Schaufensters zwischen 15. September und 6. Dezember 2016 entstanden seien. Man habe täglich nach Ladenschluss aus dem Bereich des provisorisch verschlossenen Fensters Waren entfernen müssen. Dafür seien Lohnkosten in Höhe von 1400 Euro entstanden. Darauf antwortete der Vertreter des Minto mit der Bemerkung, dass es ja wohl üblich sei, in jedem Juweliergeschäft abends den Schmuck aus dem Schaufenster zu nehmen. Was er als Antwort im Rechtsstreit erwarte, machte der Anwalt des Juweliers Krebber klar: "Haftet Minto als Vermieter bei solchen Schäden?"

Die Richterin war allerdings am Ende der Ansicht, es handele sich hier nicht um einen Ausnahmefall. Deshalb müsse genau geklärt werden, wie sehr und in welcher Form die Scheibe beschädigt war. Deshalb könne sie aktuell keinen Vergleich vorschlagen.

Die Richterin empfahl dem Kläger und der Beklagten, bis zum 13. Dezember ihre Schriftsätze mit weiteren Details und Argumenten zu versehen. Anschließend soll der Streitfall in ein schriftliches Verfahren übergehen. Damit waren alle einverstanden. Die Versicherung hat den Schaden bisher nicht reguliert - sie wartet auf das Ergebnis des Rechtsstreits.

(RP)
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