„Schilder-Posse“ in Mönchengladbach Fremde parken kostenlos, Anwohner zahlen

Mönchengladbach · Im Wohngebiet „An den Gerichten“ sollen Anwohner einen Parkausweis für 15 bis 90 Euro kaufen, um dort parken zu dürfen. Fremde Autofahrer können das mit Parkscheibe kostenlos. „Was ist das denn für eine Logik?“, fragen sich Anwohner.

 Die Schilder für das Anwohnerparken im Wohngebiet „An den Gerichten“ sind schon aufgestellt. Noch sind sie rot durchgestrichen.

Die Schilder für das Anwohnerparken im Wohngebiet „An den Gerichten“ sind schon aufgestellt. Noch sind sie rot durchgestrichen.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Das Wohngebiet „An den Gerichten“ wird zur Anwohnerparkzone. Ab dem 18. Februar dürfen dort nur noch Bewohner mit Parkausweis unbegrenzt lange ihren Wagen auf der Straße abstellen. Das gilt für das Wohnviertel, das von Kaldenkircherner-, Gneisenau-, Schwogen- und Hohenzollernstraße eingegrenzt wird.

Bislang gibt es acht Wohnquartiere, für die Bewohnerparkausweise ausgegeben werden. Das heißt in der Regel: Anwohner zahlen eine Pauschalparkgebühr für sechs Monate bis drei Jahre und dürfen dafür unbegrenzt lange im ausgewiesenen Gebiet auf der öffentlichen Straße parken. Alle anderen ziehen sich ein gebührenpflichtiges Ticket an einem Parkautomaten. Im Wohngebiet „An den Gerichten“ wird das anders aussehen: Anwohner können sich dort einen Anwohnerparkausweis für 15 bis 90 Euro (je nach Gültigkeitsdauer) kaufen. Alle anderen parken kostenlos. Allerdings gilt für Auswärtige eine zeitliche Begrenzung – an Werktagen. Von montags bis freitags müssen sie zwischen 9 und 18 Uhr eine Parkscheibe in ihr Auto legen und nach spätestens zwei Stunden wieder wegfahren, sonst drohen Knöllchen.

Die neue Regelung ist noch nicht in Kraft, und schon gibt’s Ärger. „Was ist das denn für eine Logik?“, fragen sich Anwohner. „Wir sollen jetzt zur Kasse gebeten werden, und Fremdparker zahlen nichts?“ So würden die Dauerparker, unter denen die Anwohner seit Jahren zu leiden hätten, nicht aus dem Wohnquartier herausgehalten. Im Gegenteil.

Im Bereich der unteren Gneisenaustraße und im Gründerzeitviertel gilt schon eine Bewohnerparkregel. Dort werden Fremdparker allerdings zu Kasse gebeten. „Eine Regelung mit Parkscheibe, wie für unseren Straßenabschnitt nun vorgesehen, gibt es im gesamten Gründerzeitviertel nicht“, kritisiert Hartmut Engels, Anwohner der oberen Gneisenaustraße.

Eine Bewohnerparkregelung setze zwar immer auch eine Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums voraus, das müsse aber nicht zwingend mit Parkscheinautomaten, sondern könne auch durch eine Parkscheibenregelung umgesetzt werden, heißt es aus der Stadtverwaltung. Dies sei für Mönchengladbach auch kein Novum. In der Bewohnerparkzone rund um das Amtsgericht in Rheydt gebe es ebenfalls Bereiche, die mit einer Parkscheibenregelung funktionierten.

Die Bezirksvertretung Nord habe sich für eine gleiche Lösung im Wohnquartier „An den Gerichten“ entschieden, nachdem eine Verkehrsanalyse der Verwaltung ergeben habe, dass diese Form angemessen sei. Unter anderem „weil die Gerichte und Betriebe, die dort angesiedelt sind und für Parkdruck sorgen, am Wochenende nicht geöffnet sind“, heißt es in einer Stellungnahme.

Die Schilder für die neue Parkregelung (noch rot durchgestrichen) in dem Wohngebiet „An den Gerichten“ sind schon aufgebaut worden, bevor die 600 Anwohner informiert wurden. Am 4. Februar sollen sie angeschrieben werden. Schriftlich erhalten sie dann Auskünfte darüber, unter welchen Voraussetzungen die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises möglich ist, wo das geht, und wie teuer das ist. Eine Beantragung ist ab 11. Februar möglich.

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