Mönchengladbach Nach Körperverletzung: Neue Chance für Verurteilten

Mönchengladbach · Wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und dreifachen Diebstahls war ein 21-jähriger Hückelhovener zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Doch dagegen hatte der junge Mann im September 2016 Berufung eingelegt. Man wolle sich jedoch nur auf den "Rechtsfolgenausspruch", also die Strafe, beschränken, erklärte Verteidiger Ingo Herbort. Deshalb bestritt der 21-Jährige auch nichts. Aufmerksam verfolgte er den Kammervorsitzenden der Ersten Jugendkammer, als der die zahlreichen Vorstrafen des jungen Mannes auflistete. Alkohol und Drogen hatte der Förderschüler, der aus einer kinderreichen Familie stammt, schon früh konsumiert. "Ich war auch spielsüchtig und habe schon längere Jugendstrafen verbüßt", so 21-Jährige. Inzwischen wohnt er in einer eigenen Wohnung. Er könne sich jederzeit an seinen Betreuer wenden.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe berichtete, dass die Familie des Angeklagten seit Jahren Hilfe vom Amt bekomme. Aber die Eltern würden ihre Kinder unter Druck setzen. Der Vater habe Gewalt gegen seine Frau und die Kinder ausgeübt. Der Angeklagte sei einmal verurteilt worden, weil er mit seiner Mutter zusammen Waschpulver habe stehlen müssen. Vom Kindergeld sollen die Eltern ihren Urlaub finanziert haben. Der Angeklagte will nicht zu den Eltern zurückzukehren. Er habe eine sechsmonatige stationäre Drogentherapie absolviert und diese freiwillig um drei Monate verlängert. An ein Opfer aus einer Körperverletzungstat zahle er Schmerzensgeld, beteuerte der 21-Jährige. Bei der Caritas macht er eine ambulante Drogennachsorge. "Mit Drogen habe ich keine Probleme", so der Angeklagte. Von der ursprünglich vierjährigen Jugendstrafe hat er bereits 22 Monate verbüßt.

Am Ende änderte das Gericht das Urteil in eine Bewährungsjugendstrafe von zwei Jahren. Der 21-Jährige muss Drogenscreenings machen und sich beim Jobcenter um Ausbildung oder Arbeit bemühen. Er wolle Koch werden, versicherte der Angeklagte und bedankte sich bei dem Gericht.

(RP)
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