Mönchengladbach Nach Clubnacht wachte Opfer im Park auf

Mönchengladbach · Ein Türsteher soll den Gast eines Clubs an der Waldhausener Straße in einem nahegelegenen Park bewusstlos geschlagen haben. Vor Gericht leugnet der 38-jährige Angeklagte die Tat.

Auch am zweiten Prozesstag vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verfolgte der Angeklagte (38) die Verhandlung gestern schweigend. Tatsächlich beschuldigt ihn der Staatsanwalt, am 2. März 2016 einen Gladbacher nahe einem Club an der Waldhausener Straße bewusstlos geschlagen zu haben. Doch der Angeklagte, der das Opfer aus einem Fitnessstudio kennt, bestreitet, sich schuldig gemacht zu haben. In der Tatnacht sei er in Erkelenz als Türsteher tätig gewesen. Er könne es also gar nicht gewesen sein.

Das Opfer, das damals Stunden mit jungen Frauen in dem Club verbracht hatte, berichtete in seiner Zeugenaussage: "Es war schon etwas hell, als ich am Park nahe dem Club aus der Bewusstlosigkeit erwachte. Die Vögel zwitscherten schon.".Richtig klar sei er erst zu Hause gewesen. Einmal soll der Clubgast auch erklärt haben, er sei vor dem Eingang des Clubs niedergeschlagen worden. Davon wollte er gestern nichts mehr wissen: "Vor dem Eingang nicht. Keiner hat mich da liegen sehen." Der Angeklagte habe mit ihm den Club verlassen und sei mit ihm um die Ecke gegangen, sagte er.

Doch zwei Kollegen gaben dem Türsteher ein Alibi. So bestätigte ein 44-Jähriger, dass er seit 2015 bis Juni 2016 in Erkelenz Türsteher gewesen sei und dass der Angeklagte in der Tatnacht in Erkelenz sein Kollege gewesen sei. Ein 43-jähriger Zeuge, der in der Märznacht 2016 Einsatzleiter in dem Erkelenzer Etablissement gewesen war, stimmte dem Zeugen zu. Der Angeklagte habe an dem Wochenende auch auf dem Dienstplan gestanden. Er habe extra nachgesehen, versicherte der Zeuge gestern im Gerichtssaal.

Das Opfer hatte am zweiten Verhandlungstag berichtet, dass es den Angeklagten aus einem Fitnessstudio kenne und auch mit ihm gesprochen habe. Er sei damals mit zwei "Mädels" in den Club an der Waldhausener Straße gegangen, sei aber weder betrunken noch angetrunken gewesen. Als die jungen Frauen später nach Hause gehen wollten, habe er sich ihnen nicht angeschlossen. Das Opfer erinnerte sich an eine nächtliche Auseinandersetzung im Club. Dabei seien gegenseitige Beleidigungen ausgesprochen worden. Das Opfer zeigte den Angeklagten bei der Polizei an. An Einzelheiten konnte es sich zum Teil nicht erinnern. Dann beschloss das Gericht, weiter ermitteln zu lassen und den Prozess fortzusetzen.

(RP)
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