Mönchengladbach Nach Brax-Streit: Werbesatzung soll in Kürze vorliegen

Mönchengladbach · Die CDU-Fraktion sieht sich durch die RP-Berichterstattung über den Streit um die Außenwerbung von Brax darin bestätigt, dass eine Werbegestaltungssatzung her muss. "Vorrangiges Ziel der neuen, nach Stadtteilen differenzierten Werbesatzung ist es nicht, Verbote zu erfinden.

 Um die Werbung am Brax-Gebäude ist ein Streit entbrannt.

Um die Werbung am Brax-Gebäude ist ein Streit entbrannt.

Foto: Detlef Ilgner

Wichtig ist uns, dass diese Satzung ein Umdenken einleiten und begleiten wird", sagt die bau- und planungspolitische Sprecherin der Fraktion, Annette Bonin. "Attraktiv gestaltete Einkaufsstraßen mit schönen Fassaden und kreativ geschmückten Schaufenstern sprechen Kunden mehr an als großformatige, ganze Fassaden bedeckende Werbetafeln."

Die Stadtverwaltung hatte dem Modeunternehmen Brax zweimal die Genehmigung von Schriftzügen und Werbeauslegern an der Fassade des neuen Geschäfts an der Hindenburgstraße versagt. Diese sind unbestritten hochwertiger als die mancher Anrainer, entsprächen aber, vereinfacht gesagt, nicht dem Kleingedruckten des Bebauungsplans. Eine Satzung für den Bereich gibt es bisher nicht.

Bereits Ende November jedoch hatte der Rat auf Initiative von CDU und SPD die Verwaltung beauftragt, im Interesse eines qualitativ hochwertigen und gepflegten Stadtbildes für die zentralen innerstädtischen Bereiche und die Stadtteilzentren eine entsprechende Werbegestaltungssatzung zu erarbeiten.

Durch die Eindämmung der bisherigen "Werbeflut" gewännen Geschäftsleute, Passanten und die Innenstädte gleichermaßen; das zeige das Beispiel anderer Städte, sagt die CDU-Ratsfrau Bonin, die selbst als Architektin arbeitet. "Selbstverständlich wird die Satzung für alle Gewerbetreibenden gleichermaßen gelten.

Gerade deshalb steht in der Begründung unseres Ratsantrages, dass sie die Gleichbehandlung aller Werbenden sicherstellen soll", erinnert Bonin. Brax hingegen beklagt genau eine solche Ungleichbehandlung - die Werbung vieler Anrainer sei größenmäßig nicht reglementiert und somit deutlich raumgreifender als die eigene.

Im ersten Quartal soll die Verwaltung im Bauausschuss sowie den Bezirksvertretungen einen ersten Entwurf der Werbegestaltungssatzung zur Diskussion vorlegen. Mit dieser sollen die historisch bedeutsame Bausubstanz erhalten, das Stadtbild gepflegt und die bauliche Entwicklung gefördert werden, ohne dabei dem Fortschritt im Einzelhandel entgegenzustehen. Daher wird sie auf bereits bestehende und zu erarbeitende Gestaltungssatzungen der Stadt (zum Beispiel Denkmalbereiche, Rheydter Innenstadt, Altstadt und Gründerzeitviertel) abgestimmt werden.

(RP)
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