Glücksschweine gestohlen Mutter muss nicht in Haft

Mönchengladbach · Im vierten Anlauf ist es einer vielfach vorbestraften Mutter (50) am Donnerstag vor dem Landgericht gelungen, trotz laufender Bewährungsstrafen jetzt für das Stehlen von zehn Marzipanschweinchen in einer Edel-Konditorei eine neue Bewährungs-Chance zu erhalten.

Die alleinerziehende Frau aus Gladbach hatte das Naschwerk für eine Schulfeier ihres Sohnes (17) eingesteckt. Zunächst sollte sie als Bewährungs-Versagerin dafür mindestens fünf Monate hinter Gitter. Das Oberlandesgericht (OLG) hatte dieses Urteil aber gekippt und die Prozess-Wiederholung angeordnet.

Weitere neue Strafverfahren

Ihre Verhältnisse beschrieb die Angeklagte als "sehr bescheiden". Deswegen sei der Sohn der Hartz-IV-Empfängerin an seiner früheren Schule gehänselt, sogar von Mitschülern mit seinem Pullover an einem Kleiderhaken aufgehängt worden. Sie schickte den Sohn auf eine andere Schule, doch dort sollte er zu einer Silvesterfeier 2009 zehn Marzipan-Schweinchen mitbringen. Die Mutter wählte die teuersten zum Stückpreis von drei Euro, ging mit ihnen spontan ohne Bezahlung direkt zum Ausgang, wurde prompt gefasst, angeklagt und verurteilt. Diesmal, so das Amtsgericht Ende 2010, könne sie nicht mit Nachsicht rechnen.

Da zwei weitere Bewährungen über neun Monate widerrufen werden sollten, drohten der Mutter nicht bloß fünf, sondern insgesamt 14 Monate Haft - und ihrem Sohn damit die Einweisung in ein Jugendheim. Das Landgericht bestätigte das Urteil. Doch das OLG befand jetzt: Das Landgericht habe den geringen Beutewert (30 Euro) nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem waren die Naschereien direkt wieder an die Konditorei zurückgegeben worden.

Also musste das Landgericht den Prozess am Donnerstag wiederholen - und entschied sich diesmal aus den vom OLG genannten Gründen für eine weitere Bewährung. Als Auflage muss die arbeitslose Frau nun allerdings 150 Arbeitsstunden ableisten. Wie am Donnerstag bekannt wurde, gibt es gegen die 50-Jährige bereits mehrere neue Strafverfahren.

(RP)
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