Mönchengladbach Mönchengladbacher soll wegen Vergewaltigung sieben Jahre in Haft

Mönchengladbach · Nach einem wochenlangen Prozess vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts hatte gestern der Staatsanwalt das Wort. Beherrscht reagierte der Angeklagte (44) auf das detaillierte Plädoyer des Anklagevertreters, der den Mönchengladbacher einer schweren, geradezu "filmreifen Vergewaltigung" beschuldigte.

Bisher hatte sich der gelernte Schweißer ungerührt mit einem alkoholbedingten Filmriss verteidigt. Tatsächlich soll der 44-Jährige am Morgen des 14. Juli 2013 auf dem Heimweg über eine 64 Jahre alte Engländerin hergefallen sein und die wehrlose Frau brutal vergewaltigt haben.

Der Angeklagte hatte zwar zugegeben, die Frau in einer Gaststätte an der Bahnhofstraße kennengelernt zu haben. Angeregt habe man sich in der Sommernacht unterhalten und zusammen Alkohol konsumiert. Aber ansonsten könne er sich nach der alkoholreichen Nacht an nichts erinnern.

Das sah der Staatsanwalt ganz anders. Der Angeklagte habe die Engländerin an dem Morgen in ein dunkles Waldstück gelotst und ihr dabei angeboten, sie zur Tankstelle zu begleiten und dort ein Taxi zu bestellen. In dem Wald habe er die 64Jährige zu Boden gedrückt und mit einem Holzteil auf den Hinterkopf geschlagen. Danach habe der Gladbacher das eingeschüchterte Opfer entkleidet und sich mit brutaler Gewalt an der hilflosen Frau vergangen.

"In ihrer Zeugenaussage belastete die Engländerin den Angeklagten überzeugend. Auf Lichtbildern und im Gerichtssaal hat sie den Mann eindeutig wiedererkannt", war der Anklagevertreter sinngemäß überzeugt. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten den alkoholbedingten Filmriss nicht abgenommen. Zwar sei der 44-Jährige alkoholisiert gewesen. Dabei ging der Gutachter zur Tatzeit bei dem Angeklagten von einem Alkoholspiegel von 1,5 bis zwei Promille aus. Deswegen habe der alkoholgewohnte Mann aber nicht unter einer Amnesie gelitten. Es habe sich keinesfalls um eine Rauschtat gehandelt. Er sei auch nicht in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen.

Am Ende forderte der Staatsanwalt für den 44-Jährigen wegen einer besonders schweren Vergewaltigung eine siebenjährige Freiheitsstrafe. Die Plädoyers vom Verteidiger und vom Nebenkläger werden in der kommenden Woche erwartet.

(RP)
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