Prozess in Mönchengladbach Ratsherr nach „Kopftuch-Tussi“-Post vor Gericht

Mönchengladbach · Laut Anklage soll Ratsherr Dominik Roeseler eine Frau ohne ihr Wissen bei der Arbeit fotografiert haben. Das Bild stellte er laut Anklage mit beleidigenden Kommentaren ins Internet.

 Dominik Roeseler muss nach einem Post vor Gericht.

Dominik Roeseler muss nach einem Post vor Gericht.

Foto: Reichartz,Hans-Peter (hpr)/Reichartz, Hans-Peter (hpr)

Er ist bekannt für seine Hetz-Posts. Wiederholt wurden Facebook-Seiten von Dominik Roeseler aus diesem Grund gelöscht. Schon mehrfach wurde der Mönchengladbacher Ratsherr (früher Pro NRW, jetzt parteilos) wegen Beleidigung oder Volksverhetzung angezeigt. Am 11. Oktober steht der Mitbegründer von „Hooligans gegen Salafisten“ und Redner bei Pegida-Veranstaltungen erneut vor Gericht: Der Vorwurf lautet dieses Mal: Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Laut Anklage hatte Roeseler im Dezember 2016 als redaktioneller Leiter der Facebook-Gruppe „Deutsche Patrioten“ eine Frau mit Kopftuch bei ihrer Arbeit bei Burger King ohne ihr Wissen fotografiert und im Internet veröffentlicht haben. Dazu der Kommentar: „Jetzt neu bei Burger King: ,Kopftuch-Tussis’ und ,Burka-Schlampen’. Eine Islamisierung Deutschlands findet nicht statt. Wer etwas anderes behauptet, ist ein Nazi.“

Obwohl Roeseler bislang nur äußerst selten an Ratssitzungen teilnimmt, provozierte er auch dort schon. Nach einer abschätzigen Bemerkung zum Thema Flüchtlinge verließen Politiker im August 2017 den Sitzungssaal. Seine notwendige Unbescholtenheit als Ratsmitglied hat Roeseler trotz allem noch nicht verloren. Ein Mandatsverlust komme nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes nur in Frage, wenn Roeseler nicht mehr mit Hauptwohnung in Mönchengladbach gemeldet wäre oder – infolge Richterspruchs – keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter mehr besäße. Dafür, so teilt ein Stadtsprecher mit, müsste Roeseler zu einer längeren Freiheitsstrafe (in der Regel über ein Jahr) verurteilt werden. Doch das ist er nicht. Der 39-Jährige wurde sogar in einem Fall, der zurzeit beim Oberlandesgericht liegt, in zwei vorausgegangenen Instanzen freigesprochen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, öffentlich zur Begehung einer Straftat aufgefordert zu haben. Er soll ein Video von Migranten vor dem Tunnel zwischen Calais und Dover gepostet und dazu geschrieben haben: „Einfach draufhalten. Wenn die ersten Illegalen durch die Luft fliegen und tot im Graben liegen, überlegen die sich das zweimal...“ Das Landgericht begründete den Freispruch unter anderem damit, dass man Roeseler nicht nachweisen könne, dass er „mit seinem Posting die ernsthafte Absicht verfolgt habe, dazu aufzufordern, Flüchtlinge zu überfahren“. Außerdem hieß es: „Beim Angeklagten handelt es sich um einen außerhalb des Mönchengladbacher Raums weitgehend unbekannten Provinzpolitiker, so dass für Lkw-Fahrer keinerlei Anlass ersichtlich ist, dessen Facebook-Seite aufzurufen.“

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