Mönchengladbach: Gericht glaubte den Zeugen Mann wegen Missbrauchs verurteilt
Mönchengladbach · Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Das Gericht glaubte aber den der Zeugen.
„Ich habe nur gemacht, was in der Familie üblich ist, streicheln und liebkosen. Was man mir hier vorwirft, ist nicht wahr“, beteuerte der 46-jährige Angeklagte in seinem Schlusswort vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht. Doch weder die Staatsanwältin noch das Gericht glaubten dem aus Mexiko stammenden Angeklagten. Wegen sexuellen Missbrauchs in vier Fällen verurteilte ihn das Gericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Bereits zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte, der bisher noch nie aufgefallen war, einen von seinem Verteidiger vorgeschlagenen Deal abgelehnt. Zeige er sich geständig, käme er möglicherweise mit einem bewährungsfähigen Urteil davon. Das hatte der 46-jährige Angeklagte abgelehnt und zugleich die Anklagevorwürfe zurückgewiesen.
Deshalb mussten die inzwischen 14 Jahre und 17 Jahre alten Jugendlichen, Kinder seiner Lebensgefährtin und deren Schwester, unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Und die Opfer, die zur Tatzeit im Jahr 2016 häufiger in der Wohnung des Onkels übernachtet hatten belasteten ihn. Der Mann habe sich hinter sie gelegt und sie an intimen Stellen berührt, sagte die heute 14-Jährige. Sie hatte sich zur Tatzeit einer Lehrerin anvertraut. Zunächst ging es damals nur um schulische Leistungen. Doch eine Schulsozialarbeiterin hatte zusammen mit der Schulleitung und dem Verein Zornröschen für die Aufdeckung des Missbrauchsfalles gesorgt. Dass sich dahinter auch eine große Familie verbirgt, war gestern im Gerichtssaal zu sehen. Die Familienmitglieder waren so zahlreich erschienen, dass der zu kleine Saal gewechselt werden musste.
Eine Sachverständige sorgte am Ende mit ihrem Gutachten dafür, dass den Opfern und nicht dem Angeklagten geglaubt wurde. Aus Rücksicht auf die Familie habe die 14-Jährige sowohl bei der Polizei als auch bis zum Prozess zurückhaltend ausgesagt, so die Gutachterin. Die Frau des Angeklagten sei ihre Lieblingstante gewesen. Deshalb habe sie deren Lebensgefährten nur zögerlich belastet. Das Mädchen habe ein zuverlässiges Aussageverhalten gezeigt und keine absichtsvolle Falschaussage gemacht, hieß es im Gutachten der Sachverständigen.
Auch eine 17-jährige Schülerin, die damals ebenfalls mit den beiden Mädchen in der Wohnung von Onkel und Tante übernachtet hatte, belastete den Angeklagten mit ihrer Zeugenaussage. Der Mann habe sich damals auch hinter sie gelegt und sie angepackt. Auch deshalb konnte der Angeklagte mit seiner Beteuerung im Schlusswort die Verurteilung nicht verhindern.