Mönchengladbach Mönchengladbacher dealten mit Amphetaminöl

Mönchengladbach · Die 26 und 41 Jahre alten Angeklagten waren von Anfang an geständig. Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen und teilweise Beihilfe warf der Staatsanwalt den beiden Mönchengladbachern vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts vor. Die Männer saßen nicht zum ersten Mal auf einer Anklagebank. Aber mit Straftaten im Drogenbereich waren sie bisher eher weniger aufgefallen.

Laut Anklage sollen sie sich im vergangenen Jahr insgesamt 12 Liter Amphetaminöl von einem niederländischen Händler beschafft haben. Eine solche Menge soll zur Herstellung von immerhin 20 Kilogramm Amphetamin ausreichen.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden im Zimmer des 26-jährigen Angeklagten von allem etwas - Ecstasy, Marihuana, Cannabis und Amphetamine - gefunden. Die Angeklagten leisteten von Anfang erhebliche Ermittlungshilfe. Auch nach Telefonüberwachungen gelang es den Ermittlern, Drogendealer und Drogenschmuggler zu entdecken und festzunehmen. Bei den Telefonüberwachungen wurden auch zahlreiche Kontakte mit dem Türsteher einer Diskothek bekannt. Auch Zeugenaussagen halfen bei der Aufklärung des Drogenfalles.

Für den 41-jährigen Angeklagten forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Sein Mandant sei in der Technoszene angesprochen worden und so in die Drogenszene reingerutscht, erklärte dessen Verteidiger. Der 41-jährige Mitangeklagte, dessen Vorstrafenregister bisher nur zwei Geldstrafen enthielt, sollte nach Ansicht des Staatsanwalts eine vierjährige Freiheitsstrafe erhalten. Dessen Verteidiger bat für seinen Mandanten mit den wenigen Vorstrafen um eine geringere, möglichst um eine Bewährungsstrafe.

Am Ende verurteilte die Zweite Strafkammer den 26-Jährigen wegen Drogenhandels in insgesamt acht Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Der 41-Jährige erhielt wegen Drogenhandels in einem Fall und Beihilfe zum Handel in vier Fällen eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Er bekommt einen Bewährungshelfer. Außerdem muss er 400 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

(RP)
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